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Gegenseitige Achtung und Liebe - St. Galler Kirchenrat zum Partnerschaftsgesetz
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Wie der Vorstand des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) empfiehlt auch der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen beim eidgenössischen Urnengang vom 5. Juni 2005 dem vorgeschlagenen Partnerschaftsgesetz zuzustimmen. |
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Das Gesetz nimmt Anliegen von Menschen, die sich verpflichten, das weitere Leben miteinander zu teilen, ernst. Es bietet rechtliche Sicherheit und einen klaren Rahmen, damit Betroffene in ihrer gegenseitigen Verantwortung nicht mehr auf sich allein angewiesen sein müssen. Damit entfallen Diskriminierungen aufgrund geschlechtlicher Orientierung.
Pionierarbeit
In der Grundsatzfrage hat die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen Pionierarbeit geleistet: 1998 beschloss die Synode nach langen Auseinandersetzungen und gründlichen Erwägungen einen Erlass über „Gottesdienste für Menschen in besonderen Lebenslagen“. „Lebenspartnerschaft, auch zwischen Personen des gleichen Geschlechts“ waren der Auslöser für einen ganzen Katalog kirchlicher Handlungen in besonderen Lebenslagen (Pensionierung, Übertritt in ein Altersheim, Ehejubiläum). Debatte und Ergebnisse fanden Echo im In- und Ausland. Die dannzumal in der St. Galler Synode vorgebrachten Bedenken wiederholen sich jetzt in der Diskussion um das Partnerschaftsgesetz: Es sanktioniere eine Lebensgemeinschaft neben der traditionellen Ehe und bringe diese dadurch in Gefahr; die Kirche weiche damit von einer seit biblischen Zeiten gültigen ethischen Norm bezüglich Homosexualität ab. In der kantonalkirchlichen Diskussion wurde vor acht Jahren indessen festgehalten, dass gleichgeschlechtliche Orientierung weder eine Fehlentwicklung noch eine Fehlhaltung, sondern so „normal“ wie Heterosexualität sei. Einschränkungen oder Verbote stützten die traditionelle Ehe in keiner Weise. Anders lautende biblische Aussagen seien bedingt durch das damalige Wissen und damals gültige gesellschaftliche Normen (vgl. Texte, die von der Erde als Scheibe auf Pfeilern reden).
Gegenseitige Achtung und Liebe werden in der Bibel als Kernanliegen genannt, wenn es um menschliches Zusammenleben geht. Das jetzt zur Abstimmung gelangende Gesetz bietet einer verhältnismässig kleinen Gruppe von Menschen, die bisher keine Möglichkeit hatten, ihre Partnerschaft auf sicheren Boden zu stellen, eine feste Grundlage. Der St. Galler Kirchenrat freut sich, wenn durch die Zustimmung des Schweizer Volkes Personen, die sich zur gegenseitigen Treue und Unterstützung verpflichten, von Staat und Gesellschaft in ihrem Willen anerkannt und gefördert werden können. |
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Hans Ruedi Fischer (fis); Arbeitsstelle Kommunikation,
04.05.2005 |
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