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Pfarrwahl auf unbestimmte Dauer?
Die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen will das Dienstverhältnis von Pfarrpersonen neu regeln. Anstelle einer vierjährigen Amtszeit (mit der Möglichkeit einer Bestätigungswahl an der Urne) soll ab Juli 2006 eine Wahl auf unbestimmte Dauer durch die Kirchgemeindeversammlung treten. Das Geschäft kommt im Sommer 2005 vor die Synode.
Der St. Galler Kirchenrat hatte in den vergangenen Jahren erkannt, dass sich die 1996 von der Synode beschlossene Regelung von Amtsdauer und Bestätigungswahl von Pfarrpersonen nicht bewährt hat. Auch ist sie mit der Ausgestaltung des neuen Finanzausgleichs nicht kompatibel. Nach einer umfassenden Vernehmlassung hat sich die Kirchenexekutive entschieden, das allgemein bevorzugte Modell „Wahl auf unbestimmte Dauer durch die Kirchgemeindeversammlung“ der Sommersynode vom 27. Juni in Walenstadt zum Entscheid vorzulegen.
Die Wahl einer Pfarrperson durch die Kirchgemeindeversammlung gilt künftig für unbestimmte Zeit. Soll ein Dienstverhältnis aufgelöst oder ein Entscheid über andere wichtige Veränderungen gefällt werden, liegt die Kompetenz dazu in den Händen der Kirchenvorsteherschaft. Betroffene Pfarrerinnen und Pfarrer haben aber die Möglichkeit, eine umstrittene Sache der Kirchgemeindeversammlung vorlegen zu lassen. Sie entscheidet in geheimer Abstimmung. Zur Förderung offener Kommunikation und verbindlicher, zielgerichteter Arbeit empfiehlt der Kirchenrat, in Form eines Stellenbeschriebs schriftliche Vereinbarungen zu treffen und auch mit Pfarrpersonen jährlich Mitarbeitergespräche zu führen. In der St. Galler Kirche bestehen zudem gut ausgebaute Angebote für Supervision und Entwicklungsberatung, Weiterbildung und Konfliktregelung.
Das neue Modell belässt die Kompetenz zu Wahl und Wegwahl von Pfarrpersonen bei der Kirchgemeindeversammlung. Damit werden auch die typisch reformierte gemeinsame Gemeindeleitung von Theologen und Nichttheologen in der Kirchenvorsteherschaft sowie die Freiheit der Verkündigung nicht angetastet. Der Kirchenrat ist der Meinung, dass die der Synode vorgelegte Neuregelung in hohem Masse sowohl reformierten theologischen wie auch kirchenrechtlichen Maximen entspricht.
Deutlich favorisiert
Der Kirchenrat sandte im Sommer 2004 die bestehende Regelung und drei neue Modelle in eine breite Vernehmlassung bei allen Kirchenvorsteherschaften, Synodalen, Pfarrkapiteln, Berufsverbänden und weiteren Gruppierungen. 82% der Kirchenvorsteherschaften (45 von 55) liessen sich vernehmen. 76% von ihnen, sowie 91% der antwortenden Einzelpersonen sprachen sich für eine Neuregelung aus. Ein nachdrückliches Votum für die gegenwärtige Regelung kam vom Pfarrkapitel Toggenburg, während die anderen beiden Pfarrkapitel andere Modelle bevorzugten. Das etwas salopp als „Hire and Fire durch die Kirchenvorsteherschaft“ apostrophierte Modell – es hätte eine Änderung der Kirchenverfassung erfordert – fand nur wenig Befürwortende. Weit über die Hälfte der Antwortenden befürworten das Modell, welches der Kirchenrat jetzt dem Antrag an die Synode zugrunde legt.
Hans Ruedi Fischer (fis); Arbeitsstelle Kommunikation,
05.04.2005