Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen
 

JA des St. Galler Kirchenrats zum Stammzellenforschungsgesetz

Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen sagt "Ja"; zur Abstimmungsvorlage betreffend die Forschung an embryonalen Stammzellen. Er übernimmt damit die Haltung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes, der nach gründlicher Abwägung von Stärken und Schwächen das vorliegende Gesetz befürwortet.
 
Es geht um ein sehr heikles Gebiet. Als Folge der medizinisch-technischen Entwicklung haben sich neue Möglichkeiten ergeben. Bleibt der Kinderwunsch eines Paars unerfüllt, ist es heute möglich, Eizellen ausserhalb des Mutterleibes zu befruchten. Nicht alle werden dann in die Gebärmutter eingesetzt, einige bleiben also übrig. Bisher wurden diese vernichtet. Die Forschung zeigt, dass diese so genannten Stammzellen Chancen für Heilungs-Schritte bieten, gerade auch bei bisher unheilbaren Krankheiten. Was darf die medizinische Forschung, was nicht? Das vorliegende Gesetz regelt diese Frage.

Aus der Sicht des Kirchenrates spricht für die Vorlage:
Das Gesetz regelt sehr präzis und restriktiv, wann und unter welchen Bedingungen Stammzellen verwendet werden dürfen. Jedes Forschungsvorhaben muss einzeln geprüft und vom Staat bewilligt werden. Das Paar, um dessen Kinderwunsch es ging, muss einverstanden sein. Klonen von menschlichen Zellen ist verboten. Ein- und Ausfuhr sind geregelt. Kommerzielle Ziele als Grund genügen nicht, es muss um mögliche Schritte zur Entwicklung von Heilverfahren gehen.

Trotzdem nimmt der Rat die Bedenken gegen das Gesetz ernst: Eine Grenze wird hinausgeschoben, neue Möglichkeiten für menschliches Handeln öffnen sich - ist das zu verantworten, vor Menschen und vor dem Gott, der Schöpfer allen Lebens ist? Genügen die Sicherungen vor Missbrauch? Garantien gibt es nicht. Aber die genannten Einschränkungen im Gesetz sind seiner Ansicht nach stark und klar genug.
 
Hans Ruedi Fischer (fis); Arbeitsstelle Kommunikation,
02.11.2004

 
 
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