Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen
 

Frohbotschaft ruft nach Zusammenarbeit

Jeden Herbst pflegen die Kirchenleitungen im Kanton St. Gallen einen Gedankenaustausch. Auf Einladung von Bischof Ivo Fürer trafen sich am Montag nach Bettag der Evangelische Kirchenrat mit Präsident Dölf Weder, der Katholische Administrationsrat mit Präsident Hardy Notter und der Ordinariatsrat im Klosterhof in St. Gallen.
 
Neben der Arbeit an verschiedenen gemeinsamen Projekten (siehe unten) wurde an der gemeinsamen Sitzung der drei Räte auf dem Hintergrund der schweizerischen Medienberichte der letzen Wochen auch die Frage der ökumenischen Zusammenarbeit angesprochen. Alle Teilnehmenden sind sich bewusst, dass die Weitergabe der Frohbotschaft, des Evangeliums, ehrliche und immer engere Zusammenarbeit erfordert. Wortgottesdienste, gemeinsame Aktionen von Pfarreien und Kirchgemeinden oder von kirchlichen Vereinen sind daher nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich erwünscht.

Die Kirchen sind sich in den letzten Jahrzehnten viel näher gekommen und doch sind sie nicht identisch. Für Bischof Ivo ist in diesem Zusammenhang die Unterscheidung im Verständnis zwischen Abendmahlfeier und Eucharistiefeier wichtig. Die Interzelebration kann er nicht befürworten. Interzelebration meint, dass der katholische Priester zusammen mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin einer andern konfessionellen Kirche das Eucharistische Hochgebet mit den Worten Jesu im Gedächtnis an das Letzte Abendmahl Jesu spricht. Dieses Gebet ist in der katholischen Glaubenstradition dem geweihten Priester oder Bischof vorbehalten. Taufe, Eucharistiegemeinschaft und sichtbare Kirchengemeinschaft gehören nach katholischem Verständnis unlösbar zusammen, bilden eine Einheit. Die gemeinsame Zelebration zwischen Kirchen, die nicht in voller Einheit sind, kommt für Bischof Ivo Fürer deshalb heute noch nicht in Frage. Zur eucharistischen Gastfreundschaft sagt er: „Wenn jemand in bester Absicht und in christlichem Glauben die Eucharistie empfangen möchte, wird er nicht zurückgewiesen“.

„Es geht mir in all diesen Überlegungen nicht darum, die andere Konfession nicht zu achten oder Mitglieder anderer christlicher Kirchen auszuladen“, betont Bischof Ivo Fürer. „Es geht vielmehr darum, die jeweils gewachsene Glaubens- und Kirchentradition zu respektieren.“

Respekt erforderlich
Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen zeigte sich dankbar für die konstruktive Haltung und die klärenden Worte von Bischof Ivo Fürer. Auch dem Kirchenrat liegt viel daran, die enge ökumenische Zusammenarbeit im Kanton St. Gallen auf allen Ebenen und in vielen Arbeitsbereichen fort zu setzen und weiter zu vertiefen.

Kirchenrat Jakob Bösch, Balgach, betonte in seiner Antwort die Notwendigkeit, dass trotz der vielen Gemeinsamkeiten auch die in einzelnen Fragen unterschiedlichen Positionen der beiden Kirchen gegenseitig verstanden und respektiert werden. Freilich bedauert die evangelische Seite, dass es aus katholischer Sicht nach wie vor nicht möglich ist, das Mahl Christi gemeinsam zu feiern. Auf reformierter Seite steht dem nichts im Weg.

Kirchenratspräsident Dölf Weder erläuterte ergänzend, dass auch für die Reformierten das Erleben der Gegenwart Jesu Christi beim Feiern des Abendmahls zentral ist. "Wir verstehen das Abendmahl als Einladung zum Tisch des himmlischen Herrn, die allen Christinnen und Christen gilt und sie über alle Grenzen hinweg miteinander verbindet."





Gemeinsames Engagement

Das gemeinsame Engagement der St. Galler Landeskirchen an diversen Projekten im kirchlichen und sozialen Bereich macht deutlich, dass hierzulande Nachbarschaft und Ökumene weit mehr als schön klingende Begriffe sind.

Bei der traditionellen Herbst-Zusammenkunft von Bischöflichem Ordinariat, Katholischem Administrationsrat und Evangelisch-reformiertem Kirchenrat wurde mit Freude davon Kenntnis genommen, dass ein Seelsorge-Projekt am Ostschweizerischen Kinderspital künftig von allen Partnern gemeinsam ideell und finanziell unterstützt wird. Pfarrerin Brigitte Unholz-Müller, St. Gallen, leistete diesen Dienst an jungen Patienten, Eltern und Pflegepersonal seit Beginn dieses Jahres unbezahlt. Spitalleitung und Kirchen anerkennen die wertvolle Arbeit der Seelsorgerin und wollen sie auf ökumenischer Basis weiterführen und in reguläres Recht überführen. Für das Jahr 2005 wird die Spitalseelsorge am Ostschweizerischen Kinderspital auf Projektebene weitergeführt und neu gemeinsam von den beteiligten Partnern finanziert. Die Evangelisch-reformierte Kirche zahlt 36'000 Franken, der Katholische Administrationsrat 25’000 Franken und das Ostschweizer Kinderspital 20'000 Franken. Die Beteiligten hoffen, den Dienstzweig im Rahmen der generell neu zu regelnden Spitalseelsorge auf Neujahr 2006 definitiv etablieren zu können.

Ein weiterer Meilenstein guter interkirchlicher Zusammenarbeit wurde mit der Ausdehnung des Kirchlichen Sozialdienstes (ksd) auf alle Berufsschulen gesetzt. Von 1987 bis 1992 als gemeinsames Projekt, seit 1992 allein von der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen getragen, steht der ksd seit dem vergangenen Jahr unter der gemeinsamen Trägerschaft des Kantons St. Gallen (Erziehungsdepartement) und der beiden Kirchen. Zu Wattwil (seit 1987) und Rorschach (seit 1997) sind auf Beginn des laufenden Schuljahres bereits ksd-Stellen in Buchs, Rapperswil und Uzwil hinzu gekommen; eine weitere Stelle am Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil wird demnächst besetzt. Die Kirchenleitungen legen Wert darauf, dass ihr Angebot als kirchlich-sozialer Dienst am Mitmenschen bezeichnet, entsprechend geführt und in der Öffentlichkeit als solcher wahrgenommen wird. kid/inf.




Dieser Pressetext wird gemeinsam verantwortet von den Informationsbeauftragten Sabine Rüthemann (inf) und
Hans Ruedi Fischer (kid)
 
fis; Arbeitsstelle Kommunikation,
22.09.2004

 
 
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