Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen
 

Auswirkungen der Kürzungen der Richtlinien für die Sozialhilfeunterstützung im Kanton St.Gallen

Machen Sie sich selbst ein Bild, wie Betroffene die öffentliche Sozialhilfe-Unterstützung erleben. Hier eine Zusammenfassung der Auswertung. Der ausführliche Bericht ist auch online einsehbar.
 
Im Februar 2002 lehnte es der Regierungsrat des Kantons St.Gallen ab, die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) für die St.Galler Gemeinden verbindlich zu erklären. Er überliess die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe den Gemeinden. Auf Grund der empfohlenen und von den Gemeinden teilweise übernommenen Sozialhilfe-Kürzungen wurde die Mitgliederversammlung des Schweizerischen Berufsverbandes für Soziale Arbeit (SBS), Sektion SG/AR/AI/FL/TG, zusammen mit verschiedenen Beratungsstellen und der Kirche aktiv. Aus dieser Zusammenarbeit entstand die vorliegende Untersuchung, welche durch die Fachhochschule St.Gallen, Studienbereich Soziale Arbeit, im Auftrag der evang. Frauenhilfe St.Gallen - Appenzell durchgeführt wurde.

Die Studie hatte zum Ziel, einen vertieften Einblick in die Lebensbedingungen von Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern im Kanton St.Gallen zu erhalten. Die Auswertung von 31 Fragebogen bestätigt Resultate aus der bestehenden Armutsforschung und unterstreicht diese durch individuelle Aussagen von direkt Betroffenen. Die Untersuchung zeigt, dass auf dem Gebiet der Sozialhilfe im Kanton St.Gallen Handlungsbedarf besteht. Die aktuelle Unterstützung durch die Sozialhilfe reicht nicht aus für die materielle Existenzsicherung und eine minimale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Trotz der kleinen Fragebogenzahl lassen sich einige allgemeine Aussagen machen. So fällt bei der untersuchten Gruppe auf, dass bei mehr als der Hälfte der Betroffenen Kinder von der Armut mitbetroffen sind und dass alleinerziehende Mütter überproportional vertreten sind. Nebst Trennung und Scheidung sind lang andauernde Krankheit, eine laufende IV-Abklärung sowie Erwerbslosigkeit ein häufiger Grund für den Bezug von Sozialhilfe. Aufgrund der Ergebnisse der Studie wurden fünf Thesen aufgestellt, die in der Folge erläutert werden sollen.

These 1: Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist noch nicht realisiert
Frauen tragen aufgrund ihrer Stellung in der Gesellschaft (Betreuungsaufgaben, tieferer Lohn, schlechtere Ausbildung, schlechtere Absicherung durch Sozialversicherungen) ein erhöhtes Risiko, arm zu werden. Auffallend ist die hohe Zahl von alleinerziehenden Frauen bei den Sozialhilfebeziehenden. Alleinerziehende Mütter arbeiten mehrheitlich Teilzeit und sind auf bezahlbare familienexterne Kinderbetreuung sowie auf Blockzeiten in der Schule angewiesen. Diese Voraussetzungen sind im Kanton St.Gallen jedoch längst nicht überall erfüllt.

These 2: Kinder stellen ein Armutsrisiko dar und sind von Armut mitbetroffen
Kinder haben ist ein Armutsrisiko. Einerseits verursachen Kinder Kosten, andererseits erhöhen Kinder den Aufwand an Familienarbeit. Dieser Zeitaufwand ist mit einem Verlust an Erwerbseinkommen verbunden. Dazu kommt, dass mit der Reduktion der Berufstätigkeit zu Gunsten der Familienarbeit eine Schlechterstellung bei den Sozialversicherungen einhergeht, da das Prinzip der Sozialversicherungen im Wesentlichen auf einer Kontinuität der Erwerbsarbeit beruht.
Kinder in armen Haushalten sind von der Armut mitbetroffen und unterliegen spezifischen Belastungen. Verschiedene Studien zeigen, dass Kinder aus armutsbetroffenen Familien häufig an Entwicklungsdefiziten leiden und geringere Bildungschancen haben.

These 3: Sozialhilfe zementiert materielle und soziale Entbehrungen
Die Studie zeigt, wie Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger gezwungen sind, in vielen Alltagsbereichen Einschränkungen vorzunehmen, und wie sich diese auf die Lebensqualität auswirken. Einsparungen betreffen einerseits Bereiche wie Kleidung, Nahrungsmittel, Zeitung, Geschenke, Freizeitaktivitäten oder auch Arzt- und Zahnarztkosten. Andererseits führt die Sozialhilfeabhängigkeit bei sehr vielen Personen zur Abnahme der sozialen Kontakte. Durch die knappen finanziellen Mittel besteht eine erhöhte Gefahr, sich aus dem gesellschaftlichen Leben zurückzuziehen. Kinder teilen die finanzielle Notlage mit ihren Eltern. Besonders betroffen sind sie von Einschränkungen bei Lagerbesuchen, Musik, Sport, Ferien und Geschenken.

These 4: Sozialhilfe macht krank
Zwischen Gesundheit und Armut besteht eine starke Wechselwirkung. Einerseits führen schwere Krankheiten und Unfälle in Armut. Andererseits führt Armut zu gesundheitlichen Problemen. Die Studie bestätigt, dass die Abhängigkeit vom Sozialamt durchwegs als sehr schwierig empfunden wird. Diese Stresssituation verbunden mit den Einschränkungen im täglichen Leben und bei den Arztbesuchen wirken sich negativ auf die Gesundheit der Betroffenen aus. Bei der untersuchten Gruppe hat sich bei einem grossen Teil die körperliche und/oder psychische Befindlichkeit durch die Sozialhilfeabhängigkeit verschlechtert.

These 5: Die Beratungsqualität weist innerhalb des Kantons St.Gallen Unterschiede auf
Die Studie weist einen grossen Teil von Aussagen über schlechte Behandlung durch die Sozialhilfebehörden aus. Zudem gab die Hälfte der Befragen an, dass ihnen wichtige Informationen vorenthalten wurden. Die Gemeindeautonomie auf dem Gebiet der Sozialhilfe sowie die unterschiedlichen Entscheidungs- und Behandlungsprozesse führen im Kanton St.Gallen zu grossen Unterschieden. So wird in kleinen Gemeinden die Aufgabe einer Sozialbehörde oft von Nicht-Fachpersonen im Nebenamt wahrgenommen. Es besteht die Gefahr, dass ohne einheitliche kantonale Regelung Kostendiskussionen und politische Überlegungen einen starken Einfluss auf die Sozialhilfe-Entscheide haben und dass fachliche Aspekte zuwenig einfliessen.

Schlussfolgerungen
Mit dem Entscheid der St.Galler Regierung ist die Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit von Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern im Kanton St.Gallen nicht gewährleistet. Dieser Entscheid öffnet bei den Sozialhilfebehörden die Türe für Willkür. Insbesondere die empfohlene Kürzung des Grundbedarfs II erweist sich als äusserst problematisch, soll doch gerade der Grundbedarf II eine minimale gesellschaftliche Teilhabe gewährleisten.

Der vorliegende Bericht fordert alle beteiligten und interessierten Kreise dazu auf, in einer gemeinsamen Diskussion nach Lösungen für die aufgezeigten Probleme zu suchen.

November 2003
 
Marlise Schiltknecht - Knellwo; Arbeitsstelle Diakonie,
16.01.2004

 
Weiterführender Link:
 Zwischenbericht Kürzungen der Sozialhilfe
 

 
 
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