Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen
 

″Prädikantin″ / ″Prädikant″ - Neuer Name für geschätzten Dienst

Aus der November-Verhandlung des St. Galler Kirchenrats.
 
Die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen ermöglicht seit vielen Jahren engagierten Männern und Frauen, die in einer Kirchgemeinde angestellt sind oder sich sonst aktiv am Kirchenleben beteiligen, entweder in der eigenen Gemeinde oder kantonsweit punktuell Gottesdienste zu leiten. Über 30 Persönlichkeiten (Sozial-Diakonisch Mitarbeitende, Katechetinnen und Katecheten, aber auch Leute aus anderen Berufen) verfügen derzeit über diese Berechtigung. Die Arbeitsstelle kirchliche Erwachsenenbildung (AkEB) lädt sie regelmässig zu Weiterbildungstagungen ein.

An der jüngsten Zusammenkunft wurde gewünscht, die bisherige Bezeichnung ″Hilfspredigerinnen und Hilfsprediger″ durch die in Deutschland üblichen Begriffe ″Prädikantinnen und Prädikanten″ zu ersetzen. Es solle dadurch besser zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich um eine vollwertige Aufgabe und nicht nur um einen Hilfsdienst handelt. Der Kirchenrat hat dem Ersuchen stattgegeben und das entsprechende Reglement geändert.
 
Hans Ruedi Fischer; Arbeitsstelle Kommunikation,
18.11.2003

 
Weiterführende Links:
 Beschreibung der Aufgabe von Prädikantinnen und Prädikanten
 Reglement für den Dienst der Prädikantinnen und Prädikanten
 

 
 
© Alle Bilder und Texte sind Eigentum der
Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen, Schweiz