Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen
 

Zivildienstleistende in St. Galler Kichgemeinden

Bei der Planung von grösseren und/oder längerfristigen Projekten fehlen manchmal geeignete Kräfte um die guten Ideen auch umsetzten zu können. Der Einsatz einer Zivildienstleistenden Person kann die nötige personelle Ressource einbringen.
 
Für grosse Kirchgemeinden bestehen die Möglichkeiten, Zivildienstleistende zu 100% für eine Tätigkeit in einem Bereich anzustellen oder Bereichsübergreifend (z.B. in der Jugendarbeit und in der sozial-diakonischen Arbeit). Für mittlere oder kleinere Kirchgemeinden kann die Variante, zusammen mit ein, zwei angrenzenden Kirchgemeinden eine Zivildienstleistende Person anzustellen, eine gute Option sein (Beschäftigungsgrad muss 100% umfassen). In diesem Fall muss jede Kirchgemeinde für die entsprechend vorgesehene Tätigkeit eine Anerkennung einholen. Welche Variante für Ihre Kirchgemeinde auch in Frage kommt: Eine fachlich qualifizierte Betreuung muss gewährleistet sein und als Ansprechperson definiert werden.

Dies sind die notwendigen Schritte, um eine Anerkennung zu erhalten:

> Anerkennung als Einsatzbetrieb des Zivildienstes (EiB)
> Anerkennung für das Pflichtenheft

Gerne senden wir Ihnen ein Muster für die Erstellung eines Pflichtenheftes einer bereits anerkannten Kirchgemeinde zu.
Für weitere Informationen z.B. betreffend Kosten wenden Sie sich bitte an die Arbeitsstelle Jugendfragen, Herr Peter Christinger, 071 227 05 62. Oder besuchen Sie die Homepage der Zentralstelle Zivildienst:
 
Karien Sulser-Kleeli; Arbeitsstelle Jugendfragen,
30.10.2003

 
Weiterführender Link:
 http://www.zivil-dienst.ch
 

 
 
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