Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen
 

Konfirmation - mit 16 oder 18?

Statement des Kirchenratspräsidenten Pfr. Dr. Dölf Weder an der Synode vom 30. Juni 2003.
 
Wie in der Presse zu lesen war, hat das Bistum St. Gallen beschlossen, ab 2005 das Firmalter von 12 auf 18 Jahre hinaufzusetzen. Pilotversuche werden bereits seit längerem durchgeführt. Auf reformierter Seite hat das zu einem Wiedererwachen der alten Diskussion über das Konfirmationsalter geführt - diesmal allerdings mit dem Vorschlag einer Korrektur nach oben. Der Kirchenrat hat die sich anbahnende Entscheidung in der Schwesterkirche seit längerem verfolgt und kürzlich an einer Sitzung diskutiert, ob evangelischerseits Handlungsbedarf besteht. Die Antwort lautete einstimmig "nein". Warum?

Die St. Galler Kirchenordnung sieht die Konfirmation "in der Regel" im 9. Schuljahr vor. Sie schliesst damit nicht aus, auch mit 18 Jahren zu konfirmieren. Sollte eine Kirchgemeinde die Konfirmation jedoch generell auf 18 Jahre ansetzen wollen, ohne ein Angebot im 9. Schuljahr offen zu halten, so ergäbe sich eine Reihe von Konsequenzen, die im Detail noch zu studieren wären. Zum Beispiel müssten dann nach dem Lehrplan des Kantons St. Gallen neu auch die Reformierten im 9. Schuljahr Religionsunterricht erteilen.

Die Situation ist eine andere als bei den Katholiken. Die Firmung wird von vorpubertären 11 oder 12 Jahren auf 18 hinaufgesetzt, während die Konfirmation bereits jetzt am Ende der Schulzeit liegt. Sie fällt bewusst zusammen mit dem Erreichen der religiösen Mündigkeit, mit der Aufnahme in die Gemeinde der Erwachsenen und mit dem Recht zum Patenamt.

In der Praxis zeigt sich, dass die Konfirmanden mit 15 oder 16 Jahren aus der Negativpubertät heraus und fruchtbare Diskussionen und persönliche Entscheide durchaus möglich sind. Konfirmandenunterricht - richtig erteilt - kann attraktiv und spannend sein. Allerdings muss er sich heute methodisch und im ganzen Arrangement vom schulischen Religionsunterricht unterscheiden. Der kürzlich revidierte Kirchenordnungsartikel 125 macht deutlich, dass der Pfarrer oder die Pfarrerin selber für den "Konf" verantwortlich ist. Er oder sie kann (und soll) aber auch andere freiwillige und angestellte Mitarbeitende einbeziehen oder ihn in regionaler Zusammenarbeit erteilen.

In unserem Kanton lässt sich noch immer der grösste Teil der reformierten Jugendlichen konfirmieren. In den katholischen Pilotprojekten liegt der Anteil bei Firmung 18 bei rund 70%. Mittelfristig wird mit noch deutlich niedrigeren Zahlen gerechnet. Nach Meinung des Kirchenrates würde mit Konfirmation 18 darum ein wichtiges Element von Volkskirche preisgegeben. Das dürfte zudem nicht getan werden ohne sorgfältige Absprache mit den anderen Schweizer Kirchen.

Die wirkliche Herausforderung von "Firmung 18" lautet ganz anders: Eine für junge Erwachsene attraktive Kirche sein. Also ein hohes Engagement in kirchlicher Jugendarbeit mit Nachkonfirmierten zeigen. Und mit Nachdruck neue, lebendige Formen von Kirche mit jungen Erwachsenen fördern. Genau das fordert unsere Vision "St. Galler Kirche 2010". An uns Kirchenmitgliedern allen ist es, eine solche auch für junge Menschen attraktive Kirche "nahe bei Gott - nahe bei den Menschen" zu leben.

Dölf Weder, Kirchenratspräsident
 
Pfr. Dr. Dölf Weder; Arbeitsstelle Kommunikation,
03.07.2003

 
Weiterführende Links:
 zur Kirchenordnung (Download als pdf-Dokument)
 Dokument zur Vision "St. Galler Kirche 2010" (Download als pdf-Dokument)
 

 
 
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