Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen
 

Erweiterte Trägerschaft für den kirchlichen Sozialdienst an Berufs- und Weiterbildungszentren

Der Kanton St. Gallen und die katholische Kirche tragen die Erweiterung des kirchlichen Sozialdienstes mit.
 
Kürzlich haben Regierungsrat Hans Ulrich Stöckling als Vorsteher des Erziehungsdepartementes, Bischof Ivo Fürer als Vertreter des Bistums St.Gallen, der Präsident des Administrationsrates des katholischen Konfessionsteils und der Präsident des Kirchenrates der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen eine Vereinbarung über den kirchlichen Sozialdienst an den kantonalen Berufs- und Weiterbildungszentren unterzeichnet.

Der kirchliche Sozialdienst (KSD) wird damit unter eine gemeinsame Trägerschaft gestellt und soll schrittweise an allen Berufs- und Weiterbildungszentren im Kanton eingeführt werden können. In erster Linie werden durch den KSD Lehrlinge in psychischen und sozialen Problemsituationen beraten. Auch Lehrmeisterinnen und Lehrmeistern, Eltern und Lehrpersonen wird Unterstützung angeboten.

Der kirchliche Sozialdienst ist keine neue Erfindung. An den Berufs- und Weiterbildungszentren Toggenburg und Rorschach hat man mit dieser Institution, die bisher weit über zehn Jahre durch die Evangelisch-reformierte Kantonalkirche getragen wurde, sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Idee wurde deshalb von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung des Amtes für Berufsbildung im Erziehungsdepartement weiterverfolgt und mündete in einem Gesamtkonzept.
Am vergangenen Freitag unterzeichneten nun das Erziehungsdepartement, das Bistum St.Gallen, der katholische Konfessionsteil und die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen eine Vereinbarung, die eine Ausdehnung des Angebotes auf alle kantonalen Berufs- und Weiterbildungszentren ermöglicht. Der Ausbau soll stufenweise bis ins Jahr 2006 erfolgen und maximal 500 Stellenprozente erreichen. An den Kosten beteiligen sich der Kanton und die beiden Kantonalkirchen.

Beratungsangebot für Lehrlinge und deren Bezugspersonen

Die Mitarbeitenden des kirchlichen Sozialdienstes bieten Lehrlingen in psychischen und sozialen Problemsituationen die Möglichkeit zum Gespräch mit einer aussenstehenden Person. Das Beratungsangebot richtet sich aber auch an Lehrmeisterinnen und Lehrmeister, Eltern und Lehrpersonen. Nebst der Beratungstätigkeit arbeiten die Verantwortlichen des KSD im Berufsschulunterricht und im Lehrerkollegium mit und stehen in Verbindung mit weiteren Beratungs- und Fachstellen der jeweiligen Region. Der KSD basiert auf einer christlichen Grundhaltung, bei der die kulturelle und religiöse Herkunft der Adressaten respektiert und in die interkulturelle Arbeit einbezogen wird.

Das Interesse der Schulen an der Einrichtung von Beratungsstellen ist gross. Die Unterstützung durch die Schule ist denn auch eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg des kirchlichen Sozialdienstes. Deshalb liegt der Entscheid, ob ein kirchlicher Sozialdienst eingeführt werden soll, letztlich bei den einzelnen Berufs- und Weiterbildungszentren.
 
Erziehungsdepartement Kt. SG; Arbeitsstelle Kommunikation,
12.06.2003

 
Weiterführender Link:
 Webseiten des kirchlichen Sozialdienstes
 

 
 
© Alle Bilder und Texte sind Eigentum der
Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen, Schweiz