Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen
 

Keine Kürzung der Ausgleichsbeiträge – reformierte Kirche ist erleichtert



 


 

Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen ist erleichtert, dass der Kantonsrat dem Antrag der SVP nicht stattgegeben hat, den Ausgleichsbeitrag an die beiden Konfessionen um insgesamt 2,5 Millionen Franken zu senken. Evangelischerseits ist dieser Beitrag wegen der gesunkenen Unternehmenssteuern bereits von 10 Millionen Franken im Jahr 2008 auf 7.5 Millionen für 2012 gesunken. Durch eine weitere Kürzung um rund 0,8 Millionen wäre innerhalb von fünf Jahren ein Drittel des kantonalen Beitrages weggebrochen.

Eine solch drastische Kürzung wäre vor allem für die Landgemeinden im Toggenburg und Rheintal fatal. Sie bestreiten einen grossen Teil ihrer Aufwendungen aus dem Finanzausgleich. Ihren Steuersatz müssen sie bereits wegen der jetzigen Kürzung erhöhen, und auch ein Personalabbau ist nicht zu umgehen.

Die Landeskirchen nehmen überdies zahlreiche Aufgaben wie Religionsunterricht, Gefängnis- und Spitalseelsorge oder Sozialdienst an den Berufsschulen wahr. Sie sind von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. Können die kleinen Gemeinden diese Dienste nicht mehr mittragen, müssen die Kirchen sie reduzieren oder ganz aufgeben. Das wiederum hätte Mehrkosten für den Kanton und die politischen Gemeinden zur Folge.

Der Kirchenrat ist sich bewusst, dass die Beiträge des Kantons nicht eine Selbstverständlichkeit sind. Sie über die Massen zu kürzen, würde jedoch die ganze Arbeitsverteilung zwischen den öffentlichen und den kirchlichen Diensten aus dem Gleichgewicht bringen. Bereits die Sommersynode, das kantonale Kirchenparlament, wird sich auf der Grundlage eines umfassenden Berichtes intensiv mit diesen Fragen beschäftigen. kid/Ack
 

Andreas Ackermann; Arbeitsstelle Kommunikation, 08.06.2012
 


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