Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen
 

Bewegung beim Erwachsenenbildungsfonds



 
Der Erwachsenenbildungsfonds wird nach zwölf Jahren der Zusammenarbeit mit der Evang.-ref. Landeskirche beider Appenzell ab dem 1. Januar 2012 von der Evang.-ref. Kirche des Kantons St.Gallen alleine geführt. Der St.Galler Kirchenrat veranlasst, die gemeinsame Verwaltung des Fonds einzustellen. Damit verbunden sind auch Neuerungen in der Subventionspraxis.
 
Die Zusammenarbeit in der Verwaltung des Erwachsenenbildungsfonds mit der Evang.-ref. Landeskirche beider Appenzell endet nach 12 Jahren
Der Kirchenrat der Evang.-ref. Kirche des Kantons St.Gallen hat die gemeinsame Verwaltung des Erwachsenenbildungsfonds auf Ende 2011 beendet. Die Kirchgemeinden der Evang.-ref. Landeskirche beider Appenzell sind ab 1. Januar 2012 nicht mehr berechtigt, Leistungen aus dem Erwachsenenbildungsfonds zu beziehen.
Bezugsberechtigt aus dem Erwachsenenbildungsfonds sind zukünftig Kirchgemeinden der Evang.-ref. Kirche des Kantons St.Gallen sowie Einzelpersonen oder Organisationen, die mit ihrem Angebot die Förderkriterien des Erwachsenenbildungsfonds erfüllen.

Keine Pauschalbeiträge mehr für Kirchgemeinden
Der St.Galler Kirchenrat hat beschlossen, ab 1. Januar 2012 keine Pauschalbeiträge mehr an Kirchgemeinden auszurichten. Die Möglichkeit, pro Jahr einmalig eine Pauschale von SFr. 500.- für Erwachsenenbildungsveranstaltungen zu beziehen fällt damit dahin.

Kriterien für die Unterstützung
Die Kriterien zur Förderung von Veranstaltung der Erwachsenenbildung werden durch die KokEB, Kommission für Erwachsenenbildung, festgelegt und orientieren sich am EB-Konzept 2005 der Evang.-ref. Kirche des Kantons St.Gallen. Zu den Kriterien gehören zur Zeit:
  • Veranstaltungen, die in einer regionalen oder ökumenischen Zusammenarbeit entstehen und für ein regionales Zielpublikum angeboten werden.
  • Die Schwerpunkte Theologie, Glaubenskurse, Spiritualität, christliche Ethik im Alltag und Alter.
  • Bleibend wichtige Themen von permanenter und grundsätzlicher Bedeutung werden ebenso unterstützt wie jetzt dringliche Anliegen.

Unterstützung aus dem EB-Fonds beantragen
Wer finanzielle Unterstützung aus dem Erwachsenenbildungsfonds beantragen möchte, reicht zwei Monate vor der Veranstaltung das Gesuchformular mit Budget ein. Die Kommission für Erwachsenenbildung KokEB prüft das Gesuch und entscheidet abschliessend über eine Unterstützung. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmenden und der Dauer der Veranstaltung. Veranstaltungen, die aus dem Erwachsenenbildungsfonds subventioniert werden, müssen das Kombilogo der Kantonalkirche und der Arbeitsstelle kirchliche Erwachsenenbildung tragen. Die Auszahlung erfolgt nach eingereichtem Bericht und Evaluation. Im Rahmen ihrer Qualitätsmanagements visitiert die Kommission für Erwachsenenbildung regelmässig subventionierte Veranstaltungen.

Die Formulare, das Logo und die Evaluationsformulare können auf der HomePage der Arbeitsstelle kirchliche Erwachsenenbildung bezogen werden: www.ref-sg.ch/geld
 
AkEB; Arbeitsstelle kirchliche Erwachsenenbildung,
07.12.2011

 
 
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