Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen
 

Religionsunterricht gehört zur Schule



 
Die Kirchenleitungen der katholischen und der reformierten Kirchen des Kantons sprechen sich für die Beibehaltung der beiden Lektionen Religionsunterricht auf der Primarschulstufe aus. Dies bekräftigten sie an ihrem Austausch vor wenigen Tagen.
 
„Wir stehen hinter den beiden Lektionen Religionsunterricht auf der Primarstufe. Das möchte ich doppelt unterstreichen“, sagt Hans Wüst, Präsident des Administrationsrates des katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen. Mit seinem Votum für den Religionsunterricht beim alljährlich stattfindenden Treffen der katholischen und reformierten Kirchenleitungen des Kantons bringt Wüst die Haltung beider Kirchen auf den Punkt.

Kirchen und Kanton profitieren
Weil die Landeskirchen auf der Oberstufe ab Sommer 2012 nur noch eine Lektion Religion erteilten, sei bei Lehrpersonen und Eltern Unsicherheit entstanden, ob diese Kürzung bald auch auf der Primarstufe anstehe, erklärt Martin Schmidt, als Kirchenrat der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen zuständig für den Religionsunterricht. Davon könne aber keine Rede sein. „In Gesprächen zwischen dem Bildungsdepartement und den Kirchen haben beide Seiten bestätigt, an den zwei Lektionen festhalten zu wollen.“ Die Kooperation zwischen Kirchen und Kanton sei für beide Seiten ein Gewinn, ist Schmidt überzeugt. Die Kirchen profitieren, weil der Religionsunterricht im Rahmen des ordentlichen Schulunterrichtes stattfinden kann. Der Kanton profitiert, weil die Kirchen den Unterricht bestreiten und bezahlen.
Wichtig sei jedoch, dass auch für jene Schülerinnen und Schüler, die nicht in den Religionsunterricht der Landeskirchen gehen, ebenfalls ein Angebot – etwa Ethikunterricht – bestehe, sagt Schmidt. Zudem müssten die Kirchen, je nach Schülerzahl und Konfessionszugehörigkeit, den Schulen Hand für pragmatische Lösungen bieten.

Wächterfunktion der Kirchen
Neben dem Religionsunterricht standen beim Austausch der Kirchenleitungen Fragen rund um das Flüchtlings- und Asylwesen, das Gallusjubiläum sowie eine gemeinsame Öffentlichkeitskampagne für das Jahr 2013 im Zentrum.
Im Bereich Asyl komme den Kirchen eine Wächterfunktion zu, sagt Franz Kreissl, Leiter Pastoralamt des Bistums St.Gallen. Umso mehr, als in den vergangenen Jahren das Ausländerrecht zusehends verschärft wurde. Um die kirchliche Flüchtlingsarbeit zu koordinieren, trifft sich seit 2010 die ökumenische Kommission für Asyl- und Flüchtlingsfragen. Innerhalb dieses Austausches hätten sie festgestellt, dass es wichtig sei, die Kirchgemeinden im Umgang mit Asylbewerbern zu befähigen, sagt Heinz Fäh, als reformierter Kirchenrat zuständig für Mission, Ökumene und Entwicklungszusammenarbeit. Oftmals seien die Kirchgemeinden unsicher, ob und wie sie Asylbewerber überhaupt unterstützen dürften. Daher prüfe die Kommission nun Möglichkeiten, in welcher Form sie Kirchgemeinden in diesem Bereich begleiten könnten.
Ebenfalls Franz Kreissl orientierte über das Gallusjubiläum, das im kommenden Jahr ansteht. Es freue ihn ausserordentlich, dass die Kirchen mit den Fest-Gottesdiensten in St.Gallen und Grabs den Auftakt und den Schlussakkord des Jubiläums setzen dürften. Zudem erhielten dieser Tage sämtliche Kirchgemeinden eine Toolbox – samt süssem Biber – mit einer Vielzahl von Ideen zum Jubiläum. Beispiele sind eine Wanderausstellung, ein Pilgerprojekt oder zahlreiche Vorschläge zur Gestaltung von Gottesdiensten.
Schliesslich einigten sich die Kirchenleitungen darauf, Entscheidungsgrundlagen für eine gemeinsame ökumenische Kampagne für das Jahr 2013 auszuarbeiten. Die Kampagne soll eine Einladung an alle sein, sich auch ausserhalb der Gottesdienstzeiten in den Kirchen einen Moment der Ruhe und Einkehr zu gönnen. kid/Ack
 
Andreas Ackermann; Arbeitsstelle Kommunikation,
07.11.2011

 
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