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Kampf gegen Menschenhandel zeigt Wirkung

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Der Menschenhandel blüht im Verborgenen und setzt junge Frauen einer brutalen Repression und nackter Gewalt aus. Die Arbeitsstelle Diakonie der Evangelisch-reformierten Kirche hat einen Runden Tisch gegen den Menschenhandel initiiert, an dem seither Polizei, Staatsanwaltschaft, Migrationsamt und Opferhilfe zusammenarbeiten. Ihre klare Bilanz nach fünf Jahren: Die koordinierte Zusammenarbeit bewährt sich und zeitigt Wirkung. |
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Dank der Initiative von Marlise Schiltknecht, Beauftragte für Diakonie, habe sich hier eine im Kanto-ne-Vergleich einzigartige Zusammenarbeit ergeben, die sich positiv auswirke, sagt Kripochef Bruno Fehr: „Im Zentrum der Kooperation im Kanton St.Gallen stehen die Opfer von Menschenhandel – zumeist junge Frauen, die von sexueller Ausbeutung betroffen sind. “ Meist seien die Opfer traumatisiert und stünden in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den Tätern, was ihre Lage hoffnungslos mache. Die Opfer seien verängstigt – auch gegenüber den ermittelnden Polizisten. Die ersten Gespräche erwiesen sich deshalb als äusserst schwierig, sagt Fehr. Heute seien die Polizeileute speziell geschult für solche Einsätze im Milieu sowie für das Erkennen von potenziellen Opfern. Fehr: „Dank dieser Sensibilisierung konnten vermehrt Opfer von Menschenhandel erkannt werden. Durch die intensivierte Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Opferhilfe ist die Polizei auch in der Lage, zu jeder Tages- und Nachtzeit eine externe Fachperson beizuziehen.“
Die Opfer von Menschenhandel seien psychisch und physisch oft in einer schlechten Verfassung sowie traumatisiert von unterschiedlichsten Gewalterlebnissen, weiss Brigitte Huber von der Opferhilfe. Deren Aufgabe sei deshalb, die Situation der Betroffenen zu stabilisieren, sie zu betreuen und über ihre Situation und ihre Rechte aufzuklären.
Aussagen gegen Täter erleichtern
Die von Menschenhandel und Ausbeutung Betroffenen können eine Bedenkfrist von 30 Tagen beantragen, um sich ihre Aussagebereitschaft gegen die Täter zu überlegen. Wenn sie zur Aussage bereit sind, kann auch eine Kurzaufenthaltsbewilligung in der Schweiz beantragt werden. Die meist jungen Frauen haben aber Angst, im Rahmen eines Strafverfahrens gegen ihre Peiniger auszusagen. „Die ungeheure Furcht der Opfer hat einen begründeten Hintergrund“, sagt Brigitte Huber. Die Opfer wollen deshalb in aller Regel möglichst rasch zurück in ihr Herkunftsland, auch wenn diese Rückkehr eine Reise in die Chancenlosigkeit und Armut sei. Die Beratungsstelle organisiert die Rückkehr der Frauen.
„Um den Menschenhandel wirksam bekämpfen zu können, ist es notwendig, Frauen vermehrt zu überzeugen gegen die Täter auszusagen“, erklärt Huber. Dies bedinge aber wirksame Schutzmöglichkeiten für die Opfer. Die Verantwortlichen setzen ihre Hoffnungen auf das neue Zeugenschutzprogramm des Bundes. Der langfristige Schutz von Opfern sei aber eine Herausforderung für alle Institutionen, die im Bereich Menschenhandel arbeiten, sind sich Fehr und Huber einig.
Fünf Strafverfahren eröffnet
Bisher konnte noch bei keinem Opfer im Kanton St.Gallen die persönliche Situation so stabilisiert werden, dass es aussagebereit gewesen wäre, sagt Kripochef Fehr. Dennoch konnten seit der Zu-sammenarbeit am „Runden Tisch Menschenhandel“ fünf Strafverfahren wegen Verdachts auf Menschenhandel eröffnet werden, erklärt die kantonale Staatsanwältin für besondere Aufgaben, Laura Halaszy.
Eine positive Bilanz zieht auch die Initiantin des Runden Tischs, Marlise Schiltknecht: „Die Absichtserklärung und der Leitfaden zur Kooperation haben sich bewährt. Die Aufgaben sind heute bei allen Beteiligten viel besser verankert und die Mitarbeitenden für ihre schwierigen Aufgaben sensibilisiert.“ |
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Markus Löliger; Arbeitsstelle Diakonie,
04.10.2011 |
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