Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen
 

„Woher wird mir Hilfe kommen?“



 
Am kommenden Sonntag, 18. September, laden die Kirchen zum Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag. Im Mandat zum Bettag erinnert der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen daran, dass die Seelsorge ein Kernauftrag der Kirche ist. Erstmals gibt es das Mandat in Kartenform.
 
Der Kirchenrat der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen nimmt in seinem diesjährigen Bettagsmandat die Erdbeben-Katastrophe von Japan nochmals auf. Vor wenigen Tagen war es genau ein halbes Jahr her, dass – ausgelöst durch ein schweres Erdbeben – eine gewaltige Flutwelle die Nordostküste Japans überschwemmte. Die Folgen waren verheerend.


Seelischer Beistand
Ausgangspunkt des Mandates mit dem Titel „Woher wird mir Hilfe kommen?“ ist ein Bild, das damals um die Welt ging: Auf dem Dach eines Spitals hatten Mitarbeitende riesig mit Leintüchern die drei Lettern SOS ausgelegt. Sie sind in Not und bitten um Hilfe, ganz materiell – medizinische Versorgung, sauberes Wasser, Nahrung.
Wer SOS ruft, meine auch „Save our Souls“, rettet unser Seelen, schreibt der Kirchenrat im Mandat. Menschen in Not brauchten neben unmittelbarer Hilfe auch seelischen Beistand und Trost. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass die Seelsorge zum Kernauftrag der Kirche gehöre, in den Gemeinden, im Spital, im Gefängnis oder in Care-Teams auf Unfallplätzen. Rat- und Trostsuchende müssten die Gewissheit haben, gehört und begleitet zu werden. „Da ist das offene Ohr Gottes. Und da gibt es die vielen offenen Ohren von uns Menschen“, schreibt der Kirchenrat – und erinnert daran, dass der Eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag alle Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landes in all ihrer Vielfalt verbindet und uns in die Verantwortung füreinander ruft.


Mandat in Kartenform
Erstmals in diesem Jahr veröffentlicht der Kirchenrat sein Mandat als schön gestaltete Karte. „Früher las in jeder reformierten Kirche die Pfarrperson zum Bettag das Mandat noch vor“, sagt Dölf Weder, Präsident des Kirchenrates der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen. Da nun viele Gemeinden den Feiertag ökumenisch begehen, werde immer öfter auf das Vorlesen verzichtet. Daher könne das Mandat nun auch aufgelegt werden. Das Bettagsmandat hat eine lange Tradition: 1832 beschloss die eidgenössische Tagsatzung, den Dank-, Buss- und Bettag als staatlich verordneten Feiertag auszurufen. Durch den gemeinsamen Feiertag sollte das Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen den katholischen und reformierten Kantonen gestärkt werden. Um den Tag immer stets neu zu begründen, wandten sich jeweils die staatlichen Behörden in einem Bettagsmandat an das Volk. Ab Anfang des 20. Jahrhunderts übernahmen zumeist die Kirchen diese Aufgabe. kid/Ack


Bettagskollekte für Fachstelle Bill
Die diesjährige Bettagskollekte ist für die „Ökumenische Fachstelle BILL – Begleitung in der letzten Lebensphase“ bestimmt. Die Fachstelle unterstützt Kirchgemeinden und Pfarreien beim Aufbau von Hospizgruppen in der Region. Sie bildet Freiwillige aus, welche Menschen in der letzten Zeit ihres Lebens beistehen wollen und garantiert die Qualitätsstandards des SRK und der Caritas. Hospizarbeit ist die engagierte freiwillige Begleitung von schwerkranken und sterbenden Menschen. Im Zentrum steht der wertschätzende menschliche Beistand und die Unterstützung der Angehörigen. Sie ergänzt auf christlicher Basis professionelle Pflegedienste, Ärzte und Seelsorgende. Die Trägerschaft bilden das Bistum St. Gallen, die Evang.-ref. Kirche des Kantons St. Gallen sowie die Caritas Schweiz.
 
Andreas Ackermann; Arbeitsstelle Kommunikation,
14.09.2011

 
 
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