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Kinderrechte im Fokus der Kunst: Maler Daniel Schelling aus St.Gallen engagiert sich für Kinderrecht



 
Am 12. Mai präsentiert der St.Galler Maler Daniel Schelling an der St.Leonhard-Strasse 22 in St.Gallen seine künstlerische Interpretation eines der Kinderrechte aus der UN-Kinderrechtskonvention. Sein Werk ist die fünfte Veröffentlichung der Aktion ″Kinderrechte im Fokus der Kunst″ des Vereins Kinderschutz Ostschweiz. Insgesamt zwölf Ostschweizer Kunstschaffende engagieren sich für diese Aktion, indem sie sich mit den Rechten der Kinder auseinandersetzen.
 
Unter dem Thema „Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause“ wirft der St.Galler Künstler und Zeichenlehrer Daniel Schelling einen kritischen Blick auf die kindliche Wahrnehmung und auf das Umfeld, in dem Kinder aufwachsen – losgelöst von Nationalität, Kultur und Gesellschaft.

„Geborgenheit als Überbegriff von Familie, Fürsorge und einem Zuhause ist meiner Meinung nach das elementarste Kinderrecht überhaupt“, so Schelling. Dieses drückte er in einer Collage aus, die er in einer vertieften Auseinandersetzung unzählige Male übermalte. „Grundidee war ein Regenbogen als umfassend versöhnliches Symbol gegen die schreiende Not vieler Kinder“, erklärt Daniel Schelling. Ob diesem Widerspruch zwischen einer erfolglosen Suche nach Geborgenheit auf der einen Seite, den positiv besetzten Assoziationen des Regenbogens auf der anderen, zerfällt Schellings Regenbogen in Fragmente.

Für Kinder, deren Rechte nicht respektiert werden, liegt die heile Welt in Trümmern. Dennoch findet sich auch auf kleinstem Raum noch Platz für ein Zuhause und zum Leben. Denn sind es nicht die Kinder, die in ihrer Unschuld und in ihrem Urvertrauen auch aus Wenigem Hoffnung und Geborgenheit schöpfen können? Und auch diese Fähigkeit bedarf einer besonders sorgsamen Fürsorge.

Jeden Monat eine Ausstellung

Das Werk von Daniel Schelling ist an der Vernissage vom 12. Mai von 18:00 bis 20:00 Uhr in den neuen Räumlichkeiten der rheinspringen GmbH an der St.Leonhard-Strasse 22 in St.Gallen für die Öffentlichkeit zugänglich. Im monatlichen Rhythmus präsentiert dort ein weiterer am Projekt des Vereins Kinderschutz Ostschweiz teilnehmender Künstler seine Interpretation eines Kinderrechts. „Die Künstler bedienen sich dabei verschiedener Kunstrichtungen“, erklärt Stefan Grob, Projektleiter und Mediensprecher des Vereins Kinderschutz Ostschweiz.

Kinderrechte noch keine Selbstverständlichkeit

Die UN-Kinderrechtskonvention, in der die Rechte des Kindes formuliert und von den meisten Staaten ratifiziert sind, geniesst weltweit die höchste Akzeptanz aller UN-Konventionen. „Dennoch gibt es immer wieder massive Verletzungen der Kinderrechte – auch bei uns, in der Schweiz“, stellt Therese Engeler, Präsidentin des Vereins Kinderschutz Ostschweiz, mit Bedauern fest. Hier setzen die ehrenamtlichen Mitglieder an und greifen ein, wenn Kinder Gewalt, Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuelle Ausbeutung erleiden. Für diese Aufgabe ist der Verein aber auch auf aufmerksame und verantwortungsbewusste Menschen aus dem Umfeld eines betroffenen Kindes angewiesen. „Uns ist es ein grosses Anliegen, dass die Menschen hinschauen, statt wegschauen“, so Engeler. Mit diesem Kunstprojekt möchten die daran Beteiligten an den Inhalt der Kinderrechtskonvention erinnern und die Öffentlichkeit für die elementaren Bedürfnisse der Kinder sensibilisieren.
Damit der Betrieb von rheinspringen nicht gestört wird, ist die Ausstellung jeweils nur an einem Tag im Monat für die Öffentlichkeit zugänglich.

Kinderschutz Ostschweiz

Eine Welt, in der Kinder geachtet und mit klaren Grundsätzen, aber auch mit Gelassenheit begleitet werden – so lautet das Credo des Vereins Kinderschutz Ostschweiz. Konkret greift er ein, wenn Kinder und Jugendliche von Gewalt, Misshandlung, Vernachlässigung oder sexueller Ausbeutung betroffen sind. Zu seinen weiteren Leistungen im Bereich Kinderschutz gehören Öffentlichkeitsarbeit/Lobbying, Bildungsarbeit, Projekte, Netzwerkarbeit/Koordination und Beratung.

In seiner gesamten Tätigkeit orientiert sich der Verein Kinderschutz Ostschweiz an der UNO-Konvention über die Rechte des Kindes und der Europäischen Menschenrechtskonvention.
 
Stefan Grob; Arbeitsstelle Familien und Kinder,
13.05.2011

 
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