Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen
 

Die Türe weit offen halten- Wintersynode 2010



 
 
Die Türe weit offen halten
Kirchgemeinden erarbeiten Konzepte zur Begleitung von Kindern und Jugendlichen


Die Synode, das Parlament der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen, hat gestern in erster Lesung die Vorlage zur „Geistlichen Begleitung von Kindern und Jugendlichen in der St.Galler Kirche“ beraten. Darin spricht sich die Synode für ein Mindestmass an Verbindlichkeit aus.

kid/Andreas Ackermann

„Heute wollen wir uns verpflichten zu einer Selbstverpflichtung“, eröffnete Martin Schmidt, Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen, die erste Lesung zur kirchenrätlichen Vorlage „Geistliche Begleitung von Kindern und Jugendlichen in der St.Galler Kirche“. Doch lediglich bei der Selbstverplichtung der Kirche, Kinder und Jugendliche im Glauben durchgängig und vernetzt zu begleiten, blieb es nicht. Viel mehr drehten sich die Diskussionen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier des St.Galler Kirchenparlamentes an ihrer gestrigen Synode im Saal des Kantonsrates darum, wie verpflichtend die Angebote der Kirche für Kinder und Jugendliche sind und ob eine Kirchenmitgliedschaft für den Eintritt in den Konfirmandenunterricht erforderlich ist.

„Jugendliche wollen Klarheit“
Weitgehend unbestritten blieben die Grundanliegen der Vorlage: Sämtliche Kirchgemeinden erstellen ein eigenes Konzept. Darin zeigen sie auf, wie sie Kinder und Jugendliche zukünftig begleiten wollen. Die Konzepte gründen auf den vier Säulen Feiern, Bilden, Begleiten und Erleben. Inhalte sind etwa altersgerechte Gottesdienste, der Religionsunterricht, die Gestaltung von Übergängen, kontinuierliche Elternarbeit oder Erlebnisprogramme für Jugendliche im Oberstufenalter. Zur Unterstützung der Gemeinden, stellt die Kantonalkirche einen Feldmitarbeiter an, schafft Modelle und Vorlagen und ermöglicht den Erfahrungsaustausch.
Im Sinne der Selbstverpflichtung dann der Antrag von Hans Bosshard, Synodaler aus Oberuzwil. Er regte an, die Erlebnisprogramme, welche die zweite Religionsstunde in der Oberstufe ersetzen sollen, gänzlich für freiwillig zu erklären. Bei guten Angeboten erübrige sich der Zwang, lautete seine Begründung. Ganz freiwillig gehe es selbst bei besten Erlebnisprogrammen nicht, entgegnete ihm Johannes Jung, Pfarrer in Flawil. „Ich erlebe immer wieder, dass Jugendliche Klarheit wollen.“ Seiner Meinung schloss sich eine deutliche Mehrheit der Synode an und beliess den Vorschlag des Kirchenrates: Der Besuch von 30 bis 50 Stunden ist verbindlich.

Türen nicht zuschlagen
Rund anderthalb Stunden dauerte dann die anschliessende Diskussion über die Voraussetzungen zur Konfirmation. Die Vorlage des Kirchenrates sah vor, nur Jugendliche, die Mitglied der evangelischen Kirche sind, zum Konfirmandenunterricht zuzulassen. Die Synodalen aus dem Rheintal sowie jene der Kirchgemeinde St.Gallen Centrum, beantragten jedoch, dass es für Jugendliche möglich sein soll, erst mit der Konfirmation zum Kirchenmitglied zu werden. Jugendliche, deren Eltern beispielsweise aus der Kirche ausgetreten seien, sollten sich während des Konfirmandenunterrichtes ein vertieftes Bild zu Kirche und Glauben machen können.
Eine gewisse Verbindlichkeit für den Eintritt in den Unterricht müsse vorausgesetzt werden, entgegnete Ruedi Egger, Synodaler aus Goldach. Die dazu nötigen Gespräche mit Jugendlichen und Eltern über den Eintritt könnten bereits vor dem Unterricht erfolgen.
„Die Kirche hat einen Missionsauftrag. Daher dürfen wir die Türen nicht zu früh zuschlagen“, unterstrich Pfarrer Christian Bieri, den Antrag zur Öffnung des Unterrichtes.
Die Synode folgte schliesslich diesem Argument, war sich dann aber im nachfolgenden Artikel uneins, wie weit man die Tür überhaupt offen lassen soll. Nach zahllosen Voten, einigen Änderungsanträgen und einem Rückkommen entschied sich schliesslich das Kirchenparlament für eine sehr weit offene Tür. „Durch die Konfirmation sind die Konfirmierten in die Gemeinde der Erwachsenen aufgenommen“, lautet zukünftig Artikel 82, Absatz 3 der Kirchenordnung. „Dieser Absatz ist vor allem theologisch zu verstehen, eine rechtliche Mitgliedschaft ist daraus nicht abzuleiten“, erinnerte Dölf Weder, Präsident des Kirchenrates, die Synodalen noch vor der Schlussabstimmung.

Budget mit leichtem Rückschlag
Noch vor der grossen Debatte zur „Geistlichen Begleitung von Kindern und Jugendlichen in der St.Galler Kirche“ wählte die Synode der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen an ihrer gestrigen Session einen neuen Kirchenrat und genehmigte das Budget 2011.Lukas Kuster heisst der Nachfolger von Hans Peter Schmid. Kuster ist 39 Jahre alt, lebt mit seiner Familie in Diepoldsau und ist Revisor in einem Treuhandbüro. Bereits in der Kirchgemeinde Diepoldsau ist er für die Finanzen zuständig. Dies wird er auch bei der Kantonalkirche sein. Sein neues Amt als Kirchenrat und Finanzchef der St.Galler Kirche tritt er im Juli des kommenden Jahres an.
Wie die Wahl von Lukas Kuster war auch das Budget 2011 der Kantonalkirche unbestritten. Bei einem Gesamtaufwand von 22,36 Millionen Franken rechnet rechnet der Kirchenrat mit einem Verlust von 131 000 Franken. Im Budget noch nicht enthalten ist jedoch die Anpassung der Löhne um die Teuerung. Hier folgt die Kantonalkirche dem Kantonsrat, der in der vergangenen Woche eine Anpassung von 0,7 Prozent beschloss. Ebenfalls im Voranschlag noch nicht enthalten sind die Kosten für eine neue Stelle, deren Inhaber ab August den Gemeinden bei der Umsetzung der „Geistlichen Begleitung von Kindern und Jugendlichen“ beisteht. Entsprechend dem Antrag des Kirchenrates wird die Zentralsteuer bei 3,1 Prozentpunkten belassen.
Schliesslich hat die Synode eine Petition überwiesen. Darin erhält der Kirchenrat den Auftrag, einen Bericht zur aktuellen Situation und denkbaren Gestaltungsformen partnerschaftlicher Gemeindeleitung vorzulegen. kid/Ack
 
Andreas Ackermann; Arbeitsstelle Kommunikation,
09.12.2010

 
 
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