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Kinder und Jugendliche im Glauben begleiten
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Synode der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen |
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Am kommenden Montag trifft sich die Synode, das Parlament der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen, im Saal des Kantonsrates in St.Gallen zu ihrer ordentlichen Wintersession. In erster Lesung berät sie die Vorlage zur „Geistlichen Begleitung von Kindern und Jugendlichen in der Kirche“.
Den Synodalen der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen ist die Session vom vergangenen Sommer noch in lebendiger Erinnerung: Denn so viel zu reden gab es schon lange nicht mehr im St.Galler Kirchenparlament. Grund dafür war der Bericht des Kirchenrates zur „Geistlichen Begleitung von Kindern und Jugendlichen in der St.Galler Kirche“. Die Kontroverse drehte sich vor allem um die Frage nach dem Mass an Verbindlichkeit von Religionsunterricht, Jugendgottesdiensten und Erlebnistagen.
Viel Spielraum
Nun hat der Kirchenrat Bericht und damalige Voten aufgenommen und zu einer kirchenrechtlichen Vorlage zusammengeführt. Diese berät die Synode am kommenden Montag in erster Lesung.
Der erste Artikel der Vorlage erteilt den Kirchgemeinden den Auftrag, ein Konzept zu erstellen, wie sie Kinder und Jugendliche zukünftig kontinuierlich begleiten wollen. Diese kommunalen Konzepte bauen auf die vier Säulen Feiern, Bilden, Begleiten und Erleben. Stichworte dazu sind etwa altersgerechte Gottesdienste, die Gestaltung von Übergängen oder die personelle und inhaltliche Vernetzung der einzelnen Angebote. In der Arbeit mit Kindern und Jungendlichen sollen die Gemeinden jedoch nicht alleine gelassen werden: Die Kantonalkirche unterstützt sie mit Modellen, fachlicher Begleitung und inhaltlichen Elementen.
Die starre Handhabung von Obligatorien weicht der Kirchenrat auf, indem er den Gemeinden einen weiten Spielraum lässt. Ab Sommer 2012 entfällt die zweite Stunde Religionsunterricht auf der Oberstufe. Anstelle des Unterrichtes sieht die Vorlage Erlebnisprogramme vor. Diese können von Lagern bis zu Sozialeinsätzen, von Exkursionen bis zu Theaterkursen reichen. Auch beim Besuchsminimum, das für den Eintritt in den Konfirmandenunterricht vorgeschrieben ist, lässt der Kirchenrat den Gemeinden Raum: Es beträgt für beide Jahre der Oberstufe insgesamt zwischen 30 und 50 Stunden.
Er sei gespannt, wie die Vorlage nun von der Synode aufgenommen werde, sagt Dölf Weder, Präsident des Kirchenrates der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen.
Fast ausgeglichenes Budget
Wohl einiges weniger zu reden geben als die Vorlage zur geistlichen Begleitung wird das Budget 2011 der Kantonalkirche. Bei einem Aufwand von rund 22,36 Millionen Franken rechnet die Exekutive mit einem Mehraufwand von 131 000 Franken.
Der Kirchenrat geht davon aus, dass die Steuereinnahmen – konservativ gerechnet – etwa dem Jahre 2007 entsprechen.
Rund die Hälfte des Gesamthaushaltes der Kantonalkirche ist jeweils für finanzschwache Kirchgemeinden und Dritte bestimmt.
Im Budget nicht vorgesehen sind generelle Lohnerhöhungen. Hier folgt die Kantonalkirche jeweils dem Kantonsrat, welcher in seiner derzeitigen Session die Löhne des Staatspersonals beschliesst.
Gemäss Antrag des Kirchenrates soll die Zentralsteuer bei 3,1 Prozentpunkten belassen werden.
kid/Ack
Die Synode ist öffentlich. Sie findet am kommenden Montag, 6. Dezember, ab 8.30 Uhr im Saal des Kantonsrates in St.Gallen statt.
Lukas Kuster kandidiert für Kirchenrat
An der vergangenen Sommersynode hat Hans Peter Schmid seinen Rücktritt aus dem Kirchenrat, der Exekutive der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen, per Ende Jahr angekündigt. Als sein Nachfolger im Amt des Finanzchefs kandidiert Lukas Kuster. Kuster ist 39 Jahre alt, lebt mit seiner Familie in Diepoldsau und ist als Revisor in einem Treuhandbüro tätig. Das kirchliche Leben kennt er aus seiner Wohngemeinde. Lukas Kuster ist Mitglied der Vorsteherschaft der evangelischen Kirchgemeinde Diepoldsau-Widnau-Kriessern. In der Behörde führt er das Amt des Kassiers.
Da sein zukünftiges Amt im Kirchenrat mindestens zwanzig Stellenprozent erfordert, muss Kuster seine Erwerbstätigkeit anpassen. Dies ist für ihn erst ab kommendem Sommer möglich. Daher hat sich Hans Peter Schmid bereit erklärt, noch bis 30. Juni 2011 im Amt zu verbleiben. kid/Ack |
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Andreas Ackermann; Arbeitsstelle Kommunikation,
30.11.2010 |
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