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Gemeindefusionen – Toggenburger Kirchgemeinden machen ersten Schritt
Wattwil mit Lichtensteig und Krinau, Krummenau mit Ennetbühl und Alt St.Johann mit Wildhaus: Evangelisch-reformierte Kirchgemeinden im Toggenburg erarbeiten Grundlagen für baldiges Zusammengehen.
Gestern haben die evangelisch-reformierten Kirchbürgerinnen und Kirchbürger in Krummenau an ihrer ordentlichen Kirchbürgerversammlung ihre Vorsteherschaft dazu beauftragt, einen Fusionsvertrag mit Ennetbühl auszuarbeiten. Eine Woche zuvor fällten bereits die Nachbarn in Ennnetbühl den entsprechenden Beschluss. Ebenfalls entschieden sich Wattwil, Lichtensteig und Krinau sowie Wildhaus und Alt St. Johann den Weg in eine gemeinsame Zukunft einzuschlagen. Läuft alles nach Plan, liegt den Kirchbürgerinnen und –bürgern all dieser Gemeinden in einem Jahr ein Vertrag zum definitiven Zusammenschluss vor – aus sieben Gemeinden werden dann deren drei. Überdies gaben vor wenigen Tagen die Kirchbürgerinnen und -bürger von Nesslau ihrer Vorsteherschaft den Auftrag, Fusionsgespräche mit Ennetbühl, Krummenau und Stein zu führen.
Anstoss zu den Fusionsverhandlungen im Toggenburg gab eine Anpassung des Finanzausgleichreglementes der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen im vergangenen Sommer. Die Synode, das Parlament der Kantonalkirche, entschied damals, dass fusionswillige Gemeinden ihre Pfarrpensen im bisherigen Umfang behalten können. Zudem wird ihnen bis 2015 ein reduzierter Steuersatz von 26 Prozent gewährt und eine allfällige Überschuldung getilgt. Gleichzeitig bewilligte die Synode eine kantonalkirchliche Arbeitsstelle zur „Gemeindeentwicklung und Mitarbeiterförderung“.
Auf die Vorsteherschaften der beteiligten Kirchgemeinden wartet nun viel Arbeit: Sie werden neue Kirchgemeindeordnungen ausarbeiten müssen, Namensvorschläge präsentieren, ein Seelsorge- und Programmkonzept erarbeiten, Vorschläge entwickeln wie zukünftig die Kirchenvorsteherschaften, das Personal sowie die Verwaltung organisiert sind, sich Gedanken zur Infrastruktur machen und Berechnungen zu Steuern und Finanzen anstellen. Schliesslich ist all dies in einem Fusionsvertrag und Umsetzungsplan zu vereinen. Unterstützt werden sie in diesen Arbeiten von der Kantonalkirche. Die neue Arbeitsstelle „Gemeindeentwicklung und Mitarbeiterförderung“ sowie verschiedene Coachs begleiten die Gemeinden auf dem Weg zur interkommunalen Hochzeit.
Andreas Ackermann; im Auftrag; Arbeitsstelle Gemeindeentwicklung und Mitarbeiterförderung,
29.03.2010