Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen
 

Ja zur IV-Zusatzfinanzierung

Ja zur IV-Zusatzfinanzierung: Der St. Galler Kirchenrat schliesst sich den Empfehlungen des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes SEK an.
 
Am 27. September haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger unter anderem über die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung zu befinden. Kernpunkt der Vorlage ist eine temporäre Erhöhung der Mehrwertsteuer. Mit dem daraus resultierenden Mehrertrag sollen die Finanzen der IV wieder ins Lot gebracht und die AHV entlastet werden. Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen schliesst sich den Empfehlungen des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) an. Der SEK sagt ja zur IV-Zusatzfinanzierung. Der Kirchenbund ist überzeugt, dass es nicht möglich ist, lediglich mittels Sparmassnahmen die Finanzen der IV zu sanieren. Durch einschneidende Sparmassnahmen würde überdies allein die Gruppe der IV-Bedürftigen belastet und die Gesellschaft von ihrer Solidaritätspflicht entbunden.

Unter www.sek.ch/medien/communiqu-s/nn_communique/2009/090811-invaliditaet-kann-jeden-treffen.html finden Sie den gesamten Wortlaut des SEK zur Abstimmungsvorlage IV-Zusatzfinanzierung.
 
Andreas Ackermann; Arbeitsstelle Kommunikation,
02.09.2009

 
Weiterführende Infos als Dateidownload:
 Stellungnahme des SEK zur IV-Zusatzfinanzierung
 
 
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