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St. Galler Kirchenrat komplett
Kirchenratsmitglied Pfr. Martin Schmidt wurde in Pflicht genommen.
Die Exekutive der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen kann ab sofort wieder in voller Besetzung entscheiden. Am Epiphanias-Tag (6. Januar) ist als siebtes Mitglied des Kirchenrates Pfarrer Martin Schmidt vom Synodalpräsidenten, Dr. Walter Würzer, Staad, in Pflicht genommen worden.
Der gebürtige Konstanzer Martin Schmidt wurde im Sommer 2002 von der St. Galler Synode zum Nachfolger der zurückgetretenen Kirchenrätin, Pfarrerin Frieda Hirschi, Weesen-Amden, gewählt; seine deutsche Staatsangehörigkeit gestattete ihm indessen lediglich ein Antragsrecht in den seitherigen Kirchenratssitzungen. Die Inkraftsetzung der neuen St. Galler Kantonsverfassung erlaubt der evangelisch-reformierten Kirche endlich, das in der Kirchenverfassung schon seit bald 30 Jahren vorgesehene Stimm- und Wahlrecht für ausländische Kirchenbürgerinnen und Kirchbürger zur Anwendung zu bringen. Dadurch ist Pfarrer Martin Schmidt jetzt vollberechtigtes Kirchenratsmitglied. Er zeichnet als Ressortchef für den Bereich Religionsunterricht und das an der Wintersynode neu bewilligte Nebenressort "Familien und Kinder" verantwortlich. Im Arbeitsalltag betreut Martin Schmidt seit 1991 gemeinsam mit seiner Frau Marlies Schmidt-Aebi das Pfarramt Sevelen. Für eine weitere kirchliche Öffentlichkeit engagierte sich der Vierzigjährige als Präsident des Rheintaler Pfarrkapitels und als Dekan des Kirchenbezirks Rheintal.
Hans Ruedi Fischer; Arbeitsstelle Kommunikation,
08.01.2003