Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen
 

Wegleitende Entscheide: Wintersynode der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen

Das Parlament der St.Galler Kirche schaut vorwärts: Die Leitziele für die Jahre 2009 bis 2015, die Förderung von Gemeinde-Zusammenschlüssen sowie das Budget 2009 sind Haupttraktanden der Wintersynode der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen vom kommenden Montag.
 
Zukunftsfragen stehen im Zentrum der Wintersynode der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen, welche am kommenden Montag, 3. November, im Kantonsratssaal in St.Gallen stattfindet. Das 180 Mitglieder zählende Parlament der Kantonalkirche wird einerseits über das Strategiepapier „St.Galler Kirche 2015“ befinden, andererseits soll die „Heiratsstrafe“, welche fusionswilligen Gemeinden derzeit noch auferlegt wird, abgeschafft werden. Schliesslich wird das Parlament den Voranschlag 2009 unter die Lupe nehmen.

Von der Strategie zur Umsetzung
Mit der Verabschiedung des Papiers „St.Galler Kirche 2015“ soll ein langer partizipativer Strategieprozess zu Ende gehen. Gleichzeitig beginnt die Umsetzung. Das Papier legt nämlich für zwölf Teilgebiete Leitziele fest, welche in den kommenden sieben Jahren für die Arbeit von Kirchgemeinden und Kantonalkirche wegleitend sind. Ausgehend von der gemeinsamen Vision einer Kirche „nahe bei Gott – nahe bei den Menschen“ werden die Schwerpunkte bei der Programmarbeit sowie der Förderung lebendiger Kirchgemeinden gesetzt. Stichworte dazu sind Qualität, Vielfalt und Innovation.
Das 15-seitige Dokument wurde auf der Grundlage des Visitationsberichts 2007 des Kirchenrates, der Ergebnisse einer Aussprachesynode, verschiedener Tagungen von Mitarbeitenden sowie einer breiten Vernehmlassung erarbeitet.

Gemeinden begleiten
Ebenfalls im Zusammenhang mit dem Ziel „lebendiger und zukunftsfähiger Kirchgemeinden“ steht das Traktandum „Förderung von Kirchgemeindefusionen“. Seit der Visitation traten Vorteile und Wünschbarkeit regionaler Kirchgemeinden vermehrt ins Bewusstsein, vor allem in Gebieten heutiger Kleingemeinden. Allerdings bildet das heute gültige Finanzausgleichsreglement ein Hindernis auf dem Weg zur Fusion. Bisher wurde jeder Gemeinde ein Pfarrpensum von mindestens 75 Prozent garantiert. Gehen zwei kleinere Gemeinden zusammen, erhalten sie aufgrund der Zahl ihrer Gemeindeglieder derzeit lediglich 100 Stellenprozente zugesprochen. Daher soll das Reglement neu so ausgestaltet werden, dass bei Fusionen eine Besitzstandwahrung garantiert ist.
Um die Gemeinden in ihrer Entwicklung noch besser begleiten zu können, beantragt der Kirchenrat überdies die Schaffung einer neuen Arbeitsstelle „Gemeindeentwicklung und Mitarbeiterförderung“. Dazu sollen intern Pensen verschoben und dreissig neue Stellenprozente geschaffen werden.

Ausgeglichenes Budget
Der Voranschlag 2009 der Kantonalkirche ist praktisch ausgeglichen. Bei einem Aufwand von rund 22,48 Millionen Franken rechnet der Kirchenrat mit einem Mehraufwand von 62 000 Franken. Rund die Hälfte des Gesamtaufwandes wird für Beiträge an Dritte und den Finanzausgleich verwendet.
Im Budget noch nicht vorgesehen sind generelle Lohnerhöhungen sowie die Teuerungszulage. Hier stützt sich die Kantonalkirche auf den Kantonsrat, welcher in seiner derzeitigen Session über die Löhne des Staatspersonals beschliesst.
Gemäss Antrag des Kirchenrates soll die Zentralsteuer bei 3,1 Prozent belassen werden.

Dekan und neues Reglement
Neben Leitzielen, Finanzausgleichsreglement und Budget wird die Synode in zweiter Lesung das Reglement für den Dienst der Kirchenmusikerinnen und –musiker behandeln. Zudem steht mit dem Rücktritt des Thaler Pfarrers Konrad Bruderer die Wahl eines neuen Dekans für das Rheintal an. Der Kirchenbezirk schlägt den Widnauer Pfarrer Renato Tolfo für dieses Amt vor.



Die Synode ist öffentlich. Sie findet am kommenden Montag, 1. Dezember, 8.30 Uhr im Saal des Kantonsrates in St.Gallen statt.
 
Andreas Ackermann; Arbeitsstelle Kommunikation,
25.11.2008

 
 
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