Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen
 

Rückzug der SVP-Motion zur 'Abschaffung der obligatorischen Kirchensteuer für juristische Personen'

Die Reformierte Kirche ist erleichtert über den Rückzug der SVP-Motion.
 
Die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen ist erleichtert über den heutigen Entscheid der SVP-Fraktion des St.Galler Kantonsrates, die Motion zur „Abschaffung der obligatorischen Kirchensteuer für juristische Personen“ zurückzuziehen. Die Fraktion scheint noch rechtzeitig erkannt zu haben, dass die Motion – sowohl wegen inhaltlicher Mängel als auch fragwürdiger Stossrichtung – kaum eine Mehrheit im St.Galler Kantonsparlament gefunden hätte.

Der Kanton St.Gallen kennt aus rechtlicher Sicht gar keine Kirchensteuer für juristische Personen. Nach Artikel 9 des Steuergesetzes werden mit einem Teil der festen Zuschläge zu den Gewinn- und Kapitalsteuern vorwiegend finanzschwache Kirchgemeinden unterstützt. Dieser Finanzausgleich der Landeskirchen untersteht zudem klaren Vorgaben des Kantons.

Die Abschaffung der Ausgleichsbeiträge wäre für kleinere ländliche Kirchgemeinden fatal. Bestreiten diese doch einen grossen Anteil ihrer Aufwendungen über den Finanzausgleich. Beim Wegfall dieser Gelder wäre die Gefahr gross, dass in kleinen Gemeinden bald die Kirche nicht mehr im Dorf stünde. Die Steuersätze müssten sie drastisch erhöhen. Trotzdem wäre es ihnen nicht mehr möglich, die bisherigen Dienstleistungen zu erbringen.

Die Landeskirchen nehmen zahlreiche Aufgaben wie Religionsunterricht, Gefängnis- und Spitalseelsorge oder kirchlicher Sozialdienst wahr, welche von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung sind. Auch Unternehmen und Firmen haben ein Interesse, ein intaktes gesellschaftliches Umfeld mitzutragen.
 
Andreas Ackermann; Arbeitsstelle Kommunikation,
03.06.2008

 
 
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