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Kirchliches Stimmrecht für alle Evangelischen
Neuerungen durch die neue Kantonsverfassung
kid. Wenn auf Neujahr 2003 die neue Verfassung des Kantons St. Gallen in Kraft tritt, kann die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen endlich realisieren, was sie in ihrer eigenen Verfassung bereits seit 1973 vorgesehen hat: Sie gewährt ab diesem Datum ausländischen Kirchbürgerinnen und Kirchbürgern das Stimm- und Wahlrecht in kirchlichen Angelegenheiten. Jede der 55 Evangelisch-reformierten Kirchgemeinden im Kanton St. Gallen ist also verpflichtet, den stimmberechtigten ausländischen Kirchbürgerinnen und Kirchbürgern in kirchlichen Angelegenheiten das Stimmrecht zu erteilen. Die kantonale Kirchenratskanzlei hat mit dem Verwaltungs-rechnungszentrum St. Gallen (VRSG) Modalitäten zum Bezug der Stimmausweise vereinbart.
Die Verfassungsänderung bringt auch eine personelle Konsequenz: Pfarrer Martin Schmidt, Sevelen, wird ab Neujahr als deutscher Staatsangehöriger seine Funktion als St. Galler Kirchenratsmitglied offiziell wahrnehmen können. Seit seiner Wahl in die Exekutive an der Sommersynode nahm er lediglich mit beratender Stimme an den Verhandlungen teil.
Hans Ruedi Fischer; Arbeitsstelle Kommunikation,
16.12.2002