Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen
 

Spots aus dem St. Galler Kirchenrat

Verhandlungen vom 22. August 2007
 
Kirchenmusik weiter aufgewertet

Die 55 Evangelisch-reformierten Kirchgemeinden und weitere Interessierte sind eingeladen, bis 15. Dezember zum Entwurf eines neuen Reglements für den Dienst der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker Stellung zu nehmen. Das Papier wurde von einer breit abgestützten Arbeitsgruppe und dem Kirchenrat vorbereitet. Die Synode wird im Sommer 2008 die Beratungen aufnehmen. – Nach dem Willen des Kirchenrates sollen die Kirchenmusiker als vierte in der Kirche programmlich tätige Berufsgruppe aufgewertet und künftig analog den Pfarrpersonen, den Sozial-Diakonischen Mitarbeitenden und den Katechetinnen behandelt werden. Vorgesehen sind eine verstärkte musikalische und liturgische Qualitätssicherung und verbindliche, stärker leistungsbezogene Besoldungsnormen, vergleichbar jenen an den Musikschulen im Kanton. Die verschiedenen in der heutigen Kirchgemeindearbeit vertretenen Musikstile sollen gleich behandelt und auf vergleichbarem Qualitätsniveau betrieben werden. Das wird vermehrt auch qualifizierten Popularmusikern die Tätigkeit in der Kirche ermöglichen. Systematisch gefördert werden sollen durch das neue Reglement auch die Amateurmusik sowie die Band- und Chorarbeit.

Prädikanten

Die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen kennt für Gottesdienste neben dem Einsatz von Pfarrpersonen auch den punktuellen Einsatz von anderen geeigneten Personen. Unter der Bezeichnung „Prädikantinnen / Prädikanten“ (früher war von Hilfspredigern die Rede) wirken Personen, die haupt- oder nebenamtlich im kirchlichen Dienst stehen, aber auch Frauen und Männer, die aktiv am Kirchgemeindeleben teilnehmen, über eine angemessene theologische Bildung verfügen und zu diesem Dienst befähigt sind. Die Berechtigung wird nach Gesprächen und einer Gottesdienstvisitation durch den Kirchenrat erteilt, in der Regel für die eigene Gemeinde, in Einzelfällen für den ganzen Kanton. Weil erfreulicherweise die Zahl der an diesem Dienst Interessierten stark gestiegen ist, hat der Kirchenrat das entsprechende Reglement einer Revision unterzogen und verschiedene Details geklärt.

Neuer Obmann Laufbahnberatung

Alle Mitarbeitenden in der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen haben alle drei Jahre das Recht auf eine unentgeltliche Entwicklungs- und Laufbahnberatung bei qualifizierten, in den meisten Fällen externen, Persönlichkeiten. Pfarrer Walter Feurer, Leiter der Evangelisch-reformierten Paar- und Familienberatung St. Gallen, wurde vom Kirchenrat mit Amtsantritt 1. Januar 2008 als neuer Obmann der Beratungsgruppe gewählt. Er tritt die Nachfolge von Pfarrer Wolfgang Schait an.

Nothilfe in Bangladesch

Der Kirchenrat hat vom Spendenaufruf des HEKS für seine Hilfsbemühungen für die Überschwemmungsopfer in Bangladesch Kenntnis genommen. Er beschloss, das Anliegen mit 10’000 Franken zu unterstützen.
 
Hans Ruedi Fischer (fis); Arbeitsstelle Kommunikation,
04.09.2007

 
 
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