Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen
 

Die St.Galler Kirche als familienfreundliche Arbeitgeberin

Die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen lässt ihre Rolle als "Familienfreundliche Arbeitgeberin" überprüfen. Nachdem aus einer externen Analyse positive Noten für die gegenwärtige Situation, aber auch verschiedene Empfehlungen resultierten, will der Kirchenrat an einer nächsten Sitzung weitere konkrete Massnahmen beschliessen. Vizepräsidentin Margrit Eggenberger und Pfarrer Martin Schmidt haben den Auftrag, das Geschäft vorzubereiten.
 
Die Projektidee "St. Galler Kirche – familienfreundliche Arbeitgeberin" ist an einer Diakonie- und Frauenkonferenz entstanden. Seit Februar 2006 wird das Thema näher verfolgt, wobei die kantonalkirchlichen Arbeitsstellen Diakonie sowie Familien und Kinder die Federführung innehaben.

Zusammen mit der Fachstelle "UND", welche die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit für Männer und Frauen beobachtet und begleitet, wurde das Vorgehen für eine Beurteilung der St. Galler Kantonalkirche diskutiert. Man entschied sich für eine umfassende Analyse mit Bewertung und Massnahmenvorschlägen auf kantonaler Ebene sowie in drei ausgewählten Kirchgemeinden. Bisher hat die Kirchgemeinde Goldach ihre Mitarbeit zugesagt, das Projekt startet dort im August.

Auf Ebene Kantonalkirche wurden von der Fachstelle UND seit März 2007 Gespräche mit Mitarbeitenden und mit der Kirchenleitung geführt. Zudem wurde das kantonalkirchliche Regelwerk einer umfangreichen Dokumentenanalyse unterzogen. Auftrag: die Arbeitsbedin-gungen in bezug auf die Gleichstellung von Frau und Mann und die Vereinbarkeit von Familien und Erwerbsarbeit prüfen.

In der Gesamtbewertung hat die Kantonalkirche mit 13 von 16 möglichen Punkten bei den Basis-Kriterien ein sehr gutes Resultat erzielt. Zusätzlich gibt es eine Einstufung bei den Aus-bau-Kriterien: dort werden bereits jetzt hervorragende 308 von möglichen 500 Punkten erreicht. Besonders aufgefallen ist den Analytikern die grosse Zahl von Teilzeitstellen mit flexiblem Pensum, die es auch Frauen und Männern mit familiären Verpflichtungen ermöglicht, eine Anstellung bei der Kantonalkirche wahrzunehmen. Dementsprechend ist denn auch der Anteil von Frauen und Männern unter den Mitarbeitenden praktisch ausgeglichen.

Das Resultat macht deutlich, dass die Kantonalkirche bereits sehr gute Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zur Gleichstellung von Frau und Mann hat. Als vorbildlich ist zudem die professionelle Arbeit der Kommission Persönlichkeitsschutz bezeichnet worden. Die Fachstelle schlägt in vier Handlungsfeldern weitere Verbesserungen vor, nämlich bei Betreuungsleistungen, in Organisationsstruktur und Rahmenbedingungen, Personalentwicklung, sowie bei der Personalrekrutierung und -selektion. Der Kirchenrat wird sich demnächst mit diesen Vorschlägen auseinandersetzen, voraussichtlich einen Umsetzungsworkshop durchführen und dann weitere konkrete Massnahmen in die Wege leiten. kid
 
Hans Ruedi Fischer; Arbeitsstelle Kommunikation,
10.07.2007

 
 
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