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Lohnausweis für Freiwillige - Spesenreglement
Der neue Lohnausweis wirft auch Fragen für die Arbeit mit Freiwilligen auf. Wie müssen Spesen bescheinigt werden?
Benevol hat sich diesen Fragen angenommen und eine Spesenregelung für Partnerorganisationen ausgearbeitet. Dieses Reglement wurde vom Kantonalen Steueramt St. Gallen genehmigt.
Aufgrund dieser Genehmigung müssen Benevol St. Gallen und die angeschlossenen Freiwilligenorganisationen, zu denen auch mehrere Kirchgemeinden gehören, die nach tatsächlichem Aufwand abgerechneten Spesen betragsmässig nicht bescheinigen.