Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen
 

Lohnausweis für Freiwillige - Spesenreglement



 
Der neue Lohnausweis wirft auch Fragen für die Arbeit mit Freiwilligen auf. Wie müssen Spesen bescheinigt werden?
 
Benevol hat sich diesen Fragen angenommen und eine Spesenregelung für Partnerorganisationen ausgearbeitet. Dieses Reglement wurde vom Kantonalen Steueramt St. Gallen genehmigt.
Aufgrund dieser Genehmigung müssen Benevol St. Gallen und die angeschlossenen Freiwilligenorganisationen, zu denen auch mehrere Kirchgemeinden gehören, die nach tatsächlichem Aufwand abgerechneten Spesen betragsmässig nicht bescheinigen.
 
Marlise Schiltknecht; Arbeitsstelle Diakonie,
25.06.2007

 
Weiterführende Links:
 Mitglied werden
 Leitfaden und Arbeitsinstrumente für Freiwilligenarbeit in reformierten Kirchgemeinden
 
Weiterführende Infos als Dateidownload:
 Spesenreglement Benevol
 

 
 
© Alle Bilder und Texte sind Eigentum der
Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen, Schweiz