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Das Kinder- und Jugendleitbild
Kinder- und Jugendleitbild
der evang.-ref. Kirche des Kantons St. Gallens. Schlussversion
vom 19. Januar 2001
Eine pdf-Fassung lässt sich hier herunterladen.
Auskunft und Anfragen für Abdruckerlaubnis:
Arbeitsstelle für Jugendfragen
Oberer Graben 31
9000 St. Gallen
Tel. 071 227 05 60
E-Mail:
jugend@ref-sg.ch
© 2001, Arbeitsstelle für Jugendfragen,
Oberer Graben 31, 9000 St. Gallen

Inhalt:
Das
Kinder- und Jugendleitbild
Anhang
und Projektgruppe
Das Kinder- und Jugendleitbild
1. Dieses Leitbild ist ein Wegweiser für die ausserschulische kirchliche
Kinder- und Jugendarbeit.
2.
Die Kirche fördert die Beziehung der Kinder und Jugendlichen
zu Gott, zu anderen Menschen und zu sich selbst.
3.
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf kirchliche ausserschulische
Angebote.
4.
Die Aktivitätsformen richten sich nach den Bedürfnissen von
Kindern und Jugendlichen sowie nach dem Auftrag der Kirche.
5.
Eigeninitiative, Mitbestimmung, kreative Mitgestaltung und Verantwortungsbewusstsein
werden unterstützt.
6.
Freiwillige Mitarbeiter/innen werden begleitet und gefördert.
7.
Kirchliche Kinder- und Jugendarbeit wird fachlich kompetent
durchgeführt.
8.
Die Kirche stellt geeignete Räume und angemessene finanzielle
Mittel zur Verfügung.
9.
Kirchliche Kinder- und Jugendarbeit sucht und fördert Vernetzung
und Zusammenarbeit.
10.
Freiwillige kirchliche Aktivitäten werden gefördert, obligatorische
Angebote und Strukturen reduziert.

1. Dieses
Leitbild ist ein Wegweiser für die ausserschulische kirchliche Kinder-
und Jugendarbeit.
Da geht’s lang!
Das Leitbild zeigt den Kirchgemeinden des Kantons St. Gallen eine Richtung und Minimalstandards. Somit dient es als Grundlage
für örtliche bzw. regionale Konzepte oder Leitbilder.
Ziel und Zweck des Leitbildes
Das Leitbild wurde im Jahr 2000 in der Evangelisch-reformierten
Kirche des Kantons St. Gallen in einem breiten partizipativen Prozess
mit Kindern, Jugendlichen, freiwilligen und angestellten Mitarbeiter/innen
erarbeitet.
- Es gibt der ausserschulischen Kinder- und
Jugendarbeit der Kirchgemeinden eine allgemeine Richtung vor –
im Wissen darum, dass wir erst auf dem Weg und noch nicht am Ziel
sind.
- Es definiert an einigen Stellen das Minimum
der Rahmenbedingungen kirchlicher Kinder- und Jugendarbeit.
- Zur ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit
der Kirchgemeinden gehören alle freiwilligen Aktivitäten für Kinder
und Jugendliche.
Jugendgottesdienste haben dabei eine nicht ganz
geklärte Zwischenstellung: Von der Struktur der Kirchenordnung her
sind sie ein eigenes Feld. Aber die Gestaltungselemente stammen
immer stärker aus der ausserschulischen Arbeit.
Die jeweilige Situation vor Ort oder Eigenheiten
und Rahmenbedingungen der einzelnen Kirchgemeinden können hier nicht
berücksichtigt werden. Deshalb ist die Umsetzung in örtliche bzw.
regionale Leitbilder oder Konzepte wichtig.
Umsetzung
Kirchgemeinden und Regionen entwickeln ihre
örtlichen bzw. regionalen Kinder- und Jugendbereiche weiter. Dies
kann auf verschiedene Arten geschehen, zum Beispiel durch ein eigenes
umsetzungsnahes Leitbild, durch ein Konzept mit einer lang- und
mittelfristigen Planung oder durch die gründliche Überarbeitung
bestehender Grundlagen.
Am Anfang einer Leitbilddiskussion sollen inhaltliche
Fragen stehen: Was bezweckt Kinder- und Jugendarbeit? Was soll in
den nächsten fünf Jahren erreicht werden?
Will eine Kirchgemeinde ein Leitbild erarbeiten,
benötigt dies einen gewissen Anfangsaufwand. Der Ertrag wird erst
nach einiger Zeit sichtbar. Es kann von Vorteil sein, aussenstehende
Beratungspersonen beizuziehen.
Bei der Umsetzung eines Leitbildes sind Veränderungen
struktureller, personeller oder finanzieller Art unumgänglich. Die
Leitbildarbeit selber darf kein Handlungsersatz sein!
Leitbilder veralten relativ schnell und müssen
somit nach wenigen Jahren überprüft und allenfalls angepasst werden.

2. Die
Kirche fördert die Beziehung der Kinder und Jugendlichen zu Gott,
zu anderen Menschen und zu sich selbst.
Was glaubst denn du?
Die Kirche stellt in ihrer
Kinder- und Jugendarbeit das Evangelium von Jesus Christus in den
Mittelpunkt.
Die Kirche hat den Auftrag, das Evangelium von
Jesus Christus und das Reich Gottes zu verkünden (gemäss Art 2 der
St. Galler Kirchenverfassung). In der Kinder- und Jugendarbeit sind
damit drei Ziele verbunden:
Spiritualität: Der persönliche Glaube der Kinder und Jugendlichen entwickelt
sich. Kinder und Jugendliche werden zu eigenständigen, kritisch
denkenden und starken Persönlichkeiten, die Heimat und Verankerung
im christlichen Glauben finden.
Lebens-
und Weltgestaltung: Die Kirche hat den Auftrag, die Individuation und Integration
von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen. Kirchliche Kinder-
und Jugendarbeit ist raum- und lebensweltorientiert (Themen, Anliegen
und Bedürfnisse). Sie entwickelt aktiv Sozialräume und Lebenswelten
für Kinder und Jugendliche und kann dabei auch gesellschaftskritisch
und zukunftsformend sein. Damit bietet sie Impulse für eine sinnvolle
Lebensgestaltung und vermittelt gesellschaftliche Werte.
Heimat: Kinder und Jugendliche finden in der Kirchgemeinde eine Heimat, fühlen
Zugehörigkeit zu ihr und erleben sich als Teil der Gemeinde. Sie
sind ein wichtiger Teil der Kirche von heute. Dabei gilt es zu beachten,
dass der Sonntagmorgen-Gottesdienst nur einen kleinen Teil des kirchlichen
Lebens darstellt.
Umsetzung
Kirchliche Angebote für Kinder und Jugendliche
dürfen und sollen im Sinn des kirchlichen Auftrags als christlich
erkennbar sein. Nur so haben sie auch in Zukunft ihre Berechtigung.
Die Kirche hat im Bereich der Kinder- und Jugend-Spiritualität
ganz neue Sprach-, Deutungs- und Symbolformen zu entdecken und zu
lernen, welche zeitgemäss und tatsächlich lebbar sind. Dazu schafft
sie Voraussetzungen, welche dies begünstigen.
Die Beheimatung in der Kirchgemeinde geschieht
eher durch persönliche Begegnungen, Erlebnisse und selber gewählte
Inhalte als durch Wissensvermittlung, Zwang oder Pflicht.
Die Eltern der Kinder und Jugendlichen sind
nach Möglichkeit einzubeziehen.
3. Kinder
und Jugendliche haben ein Recht auf kirchliche ausserschulische
Angebote.
Recht auf Kirche!
Alle Kinder und Jugendlichen
haben freien Zugang zu kirchlichen Veranstaltungen. Junge Kirchenmitglieder
haben darüber hinaus das Recht auf ausserschulische alters- und
zielgruppenspezifische kirchliche Aktivitäten.
Kirchliche ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit
ergänzt den Religionsunterricht. Sie geht unmittelbarer und individueller
auf Bedürfnisse und Fragen der Kinder und Jugendlichen ein. Durch
die projektbezogenen und offeneren Arbeitsformen sind persönliche
Begegnungen und gezielte Hilfen möglich. Gemeinschaftliches und
soziales Denken und Verhalten werden durch die gemeinsamen Erlebnisse
eingeübt. Kinder und Jugendliche lernen, kirchliche Angebote freiwillig
zu nutzen.
Im Wesentlichen lässt sich die Zielgruppe der
kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit in zwei Untergruppen aufteilen:
-
Alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von Konfession,
kulturellem oder gesellschaftlichem Hintergrund, haben die Möglichkeit,
allenfalls vorhandene kirchliche ausserschulische Kinder- und
Jugendarbeit zu nutzen.
- Die Kinder und Jugendlichen der evangelisch-reformierten
Kirche haben darüber hinaus das Recht, kirchliche ausserschulische
Aktivitäten zu fordern.
Umsetzung
Sind örtliche Aktivitäten nicht möglich, werden
regionale Strukturen und Angebote nötig.
Sofern es möglich ist, sind unterschiedliche
Interessen von verschiedenen Kindern und Jugendlichen bei der Planung
und Umsetzung von Aktivitäten zu berücksichtigen.
Behinderte Kinder und Jugendliche haben die
gleichen Möglichkeiten und Rechte.

4. Die
Aktivitätsformen richten sich nach den Bedürfnissen
von Kindern und Jugendlichen sowie nach dem Auftrag der Kirche.
Ich wünsche mir...
Die Kirche geht aktiv auf
die Kinder und Jugendlichen zu und setzt sich mit ihren Ideen und
Wünschen auseinander. So entstehen vielfältige Aktivitätsformen.
Kirchliche ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit
ist einer der vielfältigsten kirchlichen Arbeitsbereiche. Er wandelt
sich ständig, da er die oft wechselnden Bedürfnisse rasch aufnimmt,
prüft und ihnen mit neuen Formen zu entsprechen versucht - in den
tendenziell beharrlichen kirchliche Strukturen kein leichtes Unterfangen.
Kinder- und Jugendarbeit bewegt sich im Spannungsfeld
von Bedarf (was wird objektiv benötigt?) und Bedürfnissen (was wird
aus der Sicht der Jugendlichen benötigt?).
Kinder und Jugendliche sind mobil. Ihre Lebenswelt
richtet sich nach der Attraktivität der Angebote und nach der Offenheit
gegenüber ihren Fragen und Anliegen.
Es gibt eine grosse Vielfalt an Formen für Freizeitangebote
und Anlaufstellen. Sich in diesem Spannungsfeld zu bewegen und zurechtzufinden,
ist für Kinder und Jugendliche schwierig und oft überfordernd. Nicht
alle schätzen beispielsweise die Verbindlichkeit einer sich regelmässig
treffenden Gruppe, sondern wünschen eher die ungezwungene Begegnung
und Freizeitgestaltung. Grössere Treffen, Events und zielgruppengerechte
Gottesdienste sind beliebt.
Umsetzung
Die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen
lassen sich durch Umfragen, Einzelgespräche und Erproben neuer Formen
herausfinden.
Der Bedarf wird mittels Situationsanalyse und
Zieldiskussion in der Kirchenvorsteherschaft und – sofern vorhanden
– Jugendkommission ermittelt.
Folgende allgemein bekannte Möglichkeiten der
Kinder- und Jugendarbeit sind in jeder Kirchgemeinde und der regionalen
Zusammenarbeit zu prüfen:
- offene Arbeit, z.B. Treffpunkte, Cafés, Street-Work
- Gruppenaktivitäten, z.B. Sonntagsschule,
Jungschar, Jugendgruppen
- Projekte und Anlässe, z.B. Filmabende, Jugend-Begegnungs-Tag,
Osternacht, Konfirmandentage
- Lagerwochen und -wochenenden, Kurse
5. Eigeninitiative,
Mitbestimmung, kreative Mitgestaltung und Verantwortungsbewusstsein
werden unterstützt.
Ohne dich läuft nichts!
Eigeninitiative, Mitwirkung
und Mitbestimmung sind die effektivsten Formen der Teilnahme an
kirchlichen Aktivitäten.
Wird Kinder- und Jugendarbeit von den Zielgruppen
mitgestaltet und mitbestimmt, werden diese zu Selbstbestimmung,
gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement befähigt.
Eigeninitiative soll in der Kirchgemeinde willkommen sein und unterstützt
werden. Kinder und Jugendliche sind trotz aller gegenteiligen Aussagen
zur aktiven Mitbestimmung und Mitwirkung bereit.
Mitwirkung ist ein Lernprozess, der Übung und
Lernerfahrungen benötigt. Wesentlich ist, dass Kinder und Jugendliche
von Erwachsenen als eigenständige Persönlichkeiten betrachtet und
als solche respektiert und gestärkt werden.
Mitwirkungsresultate in eine umsetzungsorientierte
Form zu bringen, ist hingegen wegen der dafür benötigten Kenntnisse
von Organisation und Abläufen meist Aufgabe der Erwachsenen. Denn
Kinder haben selten die Möglichkeit, die Machbarkeit ihrer Vorschläge
vorauszusehen.
Die Kirchgemeinden bieten mit ihren Aktivitäten
jeweils einen Rahmen an, welcher durch das Mitwirken von Kindern
und Jugendlichen ausgestaltet wird.
Umsetzung
Alle kirchlichen Aktivitäten werden immer von
den Zielgruppen mitgestaltet und geprägt.
Jede Kirchgemeinde gründet eine Jugendkommission,
bestehend aus einem Mitglied der Kirchenvorsteherschaft, mindestens
zwei Mitgliedern unter 23 Jahren und Vertreter/innen jeder Sparte
der Kinder- und Jugendarbeit.
Wo dies nicht möglich ist, können in die Kirchenvorsteherschaft
zwei Mitglieder unter 23 Jahren mit vollem Stimmrecht gewählt werden.
Die Arbeitsweisen und Strukturen der Vorsteherschaft sind entsprechend
anzupassen.
In Gebieten mit mehrheitlich kleinen Gemeinden
wird eine regionale Jugendkommission gegründet.
6. Freiwillige
Mitarbeiter/innen werden begleitet und gefördert.
Freiwillige vor!
Die Kirchgemeinden ermöglichen
Aus- und Weiterbildung und sorgen für systematische Erfassung und
Anerkennung der Tätigkeit sowie angemessene Entschädigung der freiwillig
Mitarbeitenden.
Die kirchliche Kinder- und Jugendarbeit lebt
vom Engagement und der Unterstützung vieler freiwilliger Mitarbeiter/innen.
Sie tragen wesentlich zu einer lebendigen Kirche bei.
In der freiwilligen Tätigkeit lernen schon junge
Menschen, Verantwortung für die Gemeinschaft zu übernehmen und Zusammenhänge
der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit zu erkennen.
Es ist wichtig, Freiwilligen Selbstbestimmung,
Eigenverantwortung und die Beteiligung an Entscheidungsprozessen
zuzugestehen.
Umsetzung
Freiwillige Mitarbeiter/innen werden von Fachleuten
für ihre Arbeit ausgebildet und entsprechend begleitet.
Kirchgemeinden haben zu prüfen, auf welche Weise
freiwillige Mitarbeiter/innen gewonnen, ausgebildet und in ihrer
Arbeit unterstützt werden können.
Es gibt Weiterbildungsmöglichkeiten für Pfarrer/innen
und Gemeindehelfer/innen, welche deren Kompetenzen in der Gewinnung
und Begleitung von Freiwilligen erhöhen.
Die kirchennahen Jugendverbände haben ein grosses
Know-how in der Aus- und Weiterbildung
von Freiwilligen und bieten dazu eine Reihe von Kursen an.
Die Kirchgemeinden können solche Kursbesuche fördern und finanziell
unterstützen.
Die Kantonalkirche bietet den Kirchgemeinden
aktiv Unterstützung in Fragen der Partizipation und freiwilligen
Arbeit an.
7. Kirchliche
Kinder- und Jugendarbeit wird fachlich kompetent durchgeführt.
Know-how ist gefragt!
Verantwortliche haben Fachkenntnisse
der ausserschulischen Kinder- oder Jugendarbeit.
Genau wie bei anderen kirchlichen Arbeitsbereichen
sind bei der Kinder- und Jugendarbeit spezifische Fachkenntnisse
erforderlich. Professionelle Arbeit ist Garantie dafür, dass vereinbarte
Ziele wirklich erreicht werden.
Verantwortliche der ausserschulischen Kinder-
und Jugendarbeit können unterschiedliche Ausbildungen haben. Wichtig
sind ausgebildete Kompetenzen in den Bereichen Animation, Pädagogik,
Theologie sowie Projektleitung und Verwaltung.
Weiter sind eine reife Persönlichkeit und überdurchschnittliche
Beziehungsfähigkeit nötig. Und schliesslich muss man sowohl mit
Kindern, Jugendlichen als auch mit Behörden und Fachleuten jederzeit
ziel- und situationsgerecht umgehen können.
Entsprechend ausgebildete Fachpersonen mit kirchlichem
Hintergrund arbeiten nach fachlichen Kriterien entweder direkt mit
Kindern und Jugendlichen oder indirekt mit Freiwilligen. Ihren Begabungen
entsprechend eingesetzte Mitarbeiter/innen sind entscheidend für
den Erfolg der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Umsetzung
Um die Erwartungen zu klären, wird im Pflichtenheft
von Pfarrer/innen und Gemeindehelfer/innen der Anteil an Kinder-
und Jugendaktivitäten inhaltlich und mengenmässig festgehalten.
Offene Stellen der ausserschulischen Kinder-
und Jugendarbeit werden mit fachlich qualifizierten Personen besetzt.
Nicht jede Kirchgemeinde kann sich Angestellte
für den Jugendbereich leisten. Regionale Arbeitsstellen liefern nachweisbar gute Ergebnisse – wenn
sich die einzelnen Kirchgemeinden für regionale Zusammenarbeit öffnen.
Angestellte Verantwortliche der Kinder- und
Jugendarbeit kleiner Gemeinden sind speziell auszubilden und zu
fördern.
Die Kantonalkirche führt regelmässig Fachtagungen
für Kinder- und Jugendfragen durch.
Die Kantonalkirche entwickelt neue berufsbegleitende
Ausbildungswege für angestellte Verantwortliche der Kinder- und
Jugendarbeit.
8.
Die Kirche
stellt geeignete Räume und angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung.
Qualität hat ihren Preis!
Eine sinnvolle Diskussion
über Räume und Finanzen umfasst den gesamten schulischen und ausserschulischen
Bereich. Sie beginnt mit der Formulierung von Zielen und setzt inhaltliche
Schwerpunkte.
Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen stellt
Räume in jeder Hinsicht bereit: Lebens-, Frei-, Bewegungs-, Spiel-,
und Begegnungsräume. Menschen leben und atmen in diesen Räumen.
Um diese Räume zu ermöglichen, sind Räume in und um Gebäude sowie
finanzielle Mittel nötig.
In den meisten Kirchgemeinden ist das Geld nicht
wirklich knapp – es ist bloss eigenartig verteilt. Wer in die Zukunft
der Kirche investieren will, soll dies im Kirchgemeindebudget konkretisieren.
Umsetzung
Die Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der
Räume für Kinder und Jugendliche in kirchlichen Gebäuden müssen
vielfältig sein.
Eine sinnvolle Diskussion über Räume und Finanzen
umfasst den gesamten Bereich (schulisch und ausserschulisch) der
kirchlichen Begleitung von Kindern und Jugendlichen und setzt inhaltliche
Schwerpunkte.
Im Kirchgemeindebudget sind feste Budgetposten
für die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit aufzustellen,
namentlich für Gruppen, Treffpunkte, Projekte und regionale Aktivitäten,
aber auch für die Aus- und Weiterbildung, Entschädigung und Spesen
freiwilliger Mitarbeiter/innen.
9. Kirchliche
Kinder- und Jugendarbeit sucht und fördert Vernetzung und Zusammenarbeit.
Gemeinsam statt einsam!
Kirchen, Schule, Vereine,
Verbände und weitere Institutionen bieten die Chance, wertvolle
Synergien nutzen zu können.
Kirchliche Kinder- und Jugendarbeit vernetzt
sich mit der Kirchgemeinde und mit bestehenden Angeboten vor Ort
(Schule, Vereine, Verbände und weitere Institutionen). So werden
gemeinsame Ressourcen und Synergien des Quartiers oder Ortes optimal
genutzt und die zunehmende Mobilität der Kinder und Jugendlichen
berücksichtigt.
Die Vernetzung der Fachpersonen in der Kinder-
und Jugendarbeit ist Voraussetzung, damit Kinder und Jugendliche
eine für sie geeignete Anlaufstelle finden, wo ihre Anliegen und
Themen Platz haben und ihre Ideen gefördert werden.
Kirchliche Kinder- und Jugendarbeit geschieht
im Rahmen eines Gesamtleitbildes der Region, der Gemeinde oder der
Kirchgemeinde.
Umsetzung
Mit den benachbarten Kirchgemeinden werden Gespräche
über eine mögliche Zusammenarbeit und gemeinsame Aktivitäten im
Kinder- und Jugendbereich geführt.
Vertreter der Jugendverbände Junge Kirche, Cevi
und Jugendwerk des Blaues Kreuzes können zu einem Gespräch in die
Kirchenvorsteherschaft eingeladen werden, um die Möglichkeiten einer
Zusammenarbeit zu erörtern. Diese Verbände können die Kinder- und
Jugendarbeit einer Kirchgemeinde teilweise oder ganz übernehmen.
Ausserdem können die verschiedenen Kurs- und
Materialangebote der kantonalen Sonntagschulkommission genutzt werden.
Ein regionaler, ökumenischer, umfassender Veranstaltungskalender
sowie Adressverzeichnisse aller Schlüsselpersonen aus dem Kinder-
und Jugendbereich sind für alle erhältlich.
10. Freiwillige kirchliche Aktivitäten werden gefördert,
obligatorische Angebote und Strukturen reduziert.
Ich will das!
Mehr Freiwilligkeit bedeutet
im Vergleich zu heute mehr ausserschulische Aktivitäten und grössere
Wahlmöglichkeiten innerhalb obligatorischer Angebote.
Ein Ausblick
Kirchlich-religiöse Begleitung von Kindern und
Jugendlichen soll zukünftig stärker in freiwilligen Strukturen,
Angeboten und Aktivitäten geschehen. Dies gilt besonders bei älteren
Kindern und Jugendlichen.
Obligatorisches schreckt ab. Dies wird bestätigt
durch verschiedene Umfragen und Untersuchungen. Weiter gilt: Ein
grosser Teil der kirchlichen Angestellten und Verantwortlichen engagiert
sich deshalb in der Kirche, weil sie früher selber prägende Erfahrungen
in der freiwilligen Kinder- oder Jugendarbeit gemacht haben.
Im Gegensatz zu den obligatorischen Angeboten
muss sich die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit auf dem
„freien Markt“ behaupten. Die nötigen personellen und finanziellen
Aufwendungen sind daher oft hoch.
Umsetzung
Es gibt in jeder Kirchgemeinde oder in der Region
nebst dem obligatorischen Angebot noch andere, bedürfnisorientierte
Aktivitäten für Kinder und Jugendliche, damit Wahlmöglichkeiten
bestehen.
Jedes obligatorische Angebot enthält in sich
ebenfalls frei wählbare Elemente.
Es entsteht ein Gesamtkonzept für die gesamte
kirchliche Begleitung von Kindern und Jugendlichen.

Anhang
Erklärung zu: „Die Kirche“
„Kirche“ meint in diesem Leitbild meistens die
einzelnen Kirchgemeinden als Organisation, in wenigen Fällen ist
die Kantonalkirche gemeint, in einigen Fällen ist „die Kirche“ im
theologischen Sinne angesprochen.
Kantonalkirche, Kirchengebäude und kirchliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind meist speziell angesprochen.
Die Umsetzungsphase dauert mindestens bis Ende
2001
Projektgruppe
Die Mitglieder der Projektgruppe stehen den
Kirchgemeinden im Kanton St. Gallen für die Umsetzung des Kinder-
und Jugendleitbildes zur Verfügung:
- Patrizia Zürcher, Sozialpädagogin,
Bühler
- Karien
Sulser-Kleeli, Arbeitsstelle für Jugendfragen, St. Gallen
- Maya
Knörle, Diakonische Mitarbeiterin, Wil
- Pfr.
Martin Jud, Gommiswald
- Pfr.
Martin Schmidt, Sevelen
- Paul
Baumann-Aerne, Arbeitsstelle für Jugendfragen, St. Gallen;
Projektleiter
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