Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen
 
 

 

 

Das Kinder- und Jugendleitbild

Kinder- und Jugendleitbild der evang.-ref. Kirche des Kantons St. Gallens. Schlussversion vom 19. Januar 2001

Eine pdf-Fassung lässt sich hier herunterladen.

Auskunft und Anfragen für Abdruckerlaubnis:

Arbeitsstelle für Jugendfragen
Oberer Graben 31
9000 St. Gallen
Tel. 071 227 05 60
E-Mail: jugend@ref-sg.ch

© 2001, Arbeitsstelle für Jugendfragen, Oberer Graben 31, 9000 St. Gallen

 

Inhalt:

Das Kinder- und Jugendleitbild

Anhang und Projektgruppe

Das Kinder- und Jugendleitbild

1.   Dieses Leitbild ist ein Wegweiser für die ausserschulische kirchliche Kinder- und Jugendarbeit.

2.   Die Kirche fördert die Beziehung der Kinder und Jugendlichen zu Gott, zu anderen Menschen und zu sich selbst.

3.   Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf kirchliche ausserschulische Angebote.

4.   Die Aktivitätsformen richten sich nach den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen sowie nach dem Auftrag der Kirche.

5.   Eigeninitiative, Mitbestimmung, kreative Mitgestaltung und Verantwortungsbewusstsein werden unterstützt.

6.   Freiwillige Mitarbeiter/innen werden begleitet und gefördert.

7.   Kirchliche Kinder- und Jugendarbeit wird fachlich kompetent durchgeführt.

8.   Die Kirche stellt geeignete Räume und angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung.

9.   Kirchliche Kinder- und Jugendarbeit sucht und fördert Vernetzung und Zusammenarbeit.

10. Freiwillige kirchliche Aktivitäten werden gefördert, obligatorische Angebote und Strukturen reduziert.

 

 

1.    Dieses Leitbild ist ein Wegweiser für die ausserschulische kirchliche Kinder- und Jugendarbeit.

Da geht’s lang!

Das Leitbild zeigt den Kirchgemeinden des Kantons St. Gallen eine Richtung und Minimalstandards. Somit dient es als Grundlage für örtliche bzw. regionale Konzepte oder Leitbilder.

Ziel und Zweck des Leitbildes

Das Leitbild wurde im Jahr 2000 in der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen in einem breiten partizipativen Prozess mit Kindern, Jugendlichen, freiwilligen und angestellten Mitarbeiter/innen erarbeitet.

  • Es gibt der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit der Kirchgemeinden eine allgemeine Richtung vor – im Wissen darum, dass wir erst auf dem Weg und noch nicht am Ziel sind.
  • Es definiert an einigen Stellen das Minimum der Rahmenbedingungen kirchlicher Kinder- und Jugendarbeit.
  • Zur ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit der Kirchgemeinden gehören alle freiwilligen Aktivitäten für Kinder und Jugendliche.

Jugendgottesdienste haben dabei eine nicht ganz geklärte Zwischenstellung: Von der Struktur der Kirchenordnung her sind sie ein eigenes Feld. Aber die Gestaltungselemente stammen immer stärker aus der ausserschulischen Arbeit.

Die jeweilige Situation vor Ort oder Eigenheiten und Rahmenbedingungen der einzelnen Kirchgemeinden können hier nicht berücksichtigt werden. Deshalb ist die Umsetzung in örtliche bzw. regionale Leitbilder oder Konzepte wichtig.

Umsetzung

Kirchgemeinden und Regionen entwickeln ihre örtlichen bzw. regionalen Kinder- und Jugendbereiche weiter. Dies kann auf verschiedene Arten geschehen, zum Beispiel durch ein eigenes umsetzungsnahes Leitbild, durch ein Konzept mit einer lang- und mittelfristigen Planung oder durch die gründliche Überarbeitung bestehender Grundlagen.

Am Anfang einer Leitbilddiskussion sollen inhaltliche Fragen stehen: Was bezweckt Kinder- und Jugendarbeit? Was soll in den nächsten fünf Jahren erreicht werden?

Will eine Kirchgemeinde ein Leitbild erarbeiten, benötigt dies einen gewissen Anfangsaufwand. Der Ertrag wird erst nach einiger Zeit sichtbar. Es kann von Vorteil sein, aussenstehende Beratungspersonen beizuziehen.

Bei der Umsetzung eines Leitbildes sind Veränderungen struktureller, personeller oder finanzieller Art unumgänglich. Die Leitbildarbeit selber darf kein Handlungsersatz sein!

Leitbilder veralten relativ schnell und müssen somit nach wenigen Jahren überprüft und allenfalls angepasst werden.

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2.    Die Kirche fördert die Beziehung der Kinder und Jugendlichen zu Gott, zu anderen Menschen und zu sich selbst.

Was glaubst denn du?

Die Kirche stellt in ihrer Kinder- und Jugendarbeit das Evangelium von Jesus Christus in den Mittelpunkt.

Die Kirche hat den Auftrag, das Evangelium von Jesus Christus und das Reich Gottes zu verkünden (gemäss Art 2 der St. Galler Kirchenverfassung). In der Kinder- und Jugendarbeit sind damit drei Ziele verbunden:

Spiritualität: Der persönliche Glaube der Kinder und Jugendlichen entwickelt sich. Kinder und Jugendliche werden zu eigenständigen, kritisch denkenden und starken Persönlichkeiten, die Heimat und Verankerung im christlichen Glauben finden.

Lebens- und Weltgestaltung: Die Kirche hat den Auftrag, die Individuation und Integration von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen. Kirchliche Kinder- und Jugendarbeit ist raum- und lebensweltorientiert (Themen, Anliegen und Bedürfnisse). Sie entwickelt aktiv Sozialräume und Lebenswelten für Kinder und Jugendliche und kann dabei auch gesellschaftskritisch und zukunftsformend sein. Damit bietet sie Impulse für eine sinnvolle Lebensgestaltung und vermittelt gesellschaftliche Werte.

Heimat: Kinder und Jugendliche finden in der Kirchgemeinde eine Heimat, fühlen Zugehörigkeit zu ihr und erleben sich als Teil der Gemeinde. Sie sind ein wichtiger Teil der Kirche von heute. Dabei gilt es zu beachten, dass der Sonntagmorgen-Gottesdienst nur einen kleinen Teil des kirchlichen Lebens darstellt.

Umsetzung

Kirchliche Angebote für Kinder und Jugendliche dürfen und sollen im Sinn des kirchlichen Auftrags als christlich erkennbar sein. Nur so haben sie auch in Zukunft ihre Berechtigung.

Die Kirche hat im Bereich der Kinder- und Jugend-Spiritualität ganz neue Sprach-, Deutungs- und Symbolformen zu entdecken und zu lernen, welche zeitgemäss und tatsächlich lebbar sind. Dazu schafft sie Voraussetzungen, welche dies begünstigen.

Die Beheimatung in der Kirchgemeinde geschieht eher durch persönliche Begegnungen, Erlebnisse und selber gewählte Inhalte als durch Wissensvermittlung, Zwang oder Pflicht.

Die Eltern der Kinder und Jugendlichen sind nach Möglichkeit einzubeziehen.

3.    Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf kirchliche ausserschulische Angebote.

Recht auf Kirche!

Alle Kinder und Jugendlichen haben freien Zugang zu kirchlichen Veranstaltungen. Junge Kirchenmitglieder haben darüber hinaus das Recht auf ausserschulische alters- und zielgruppenspezifische kirchliche Aktivitäten.

Kirchliche ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit ergänzt den Religionsunterricht. Sie geht unmittelbarer und individueller auf Bedürfnisse und Fragen der Kinder und Jugendlichen ein. Durch die projektbezogenen und offeneren Arbeitsformen sind persönliche Begegnungen und gezielte Hilfen möglich. Gemeinschaftliches und soziales Denken und Verhalten werden durch die gemeinsamen Erlebnisse eingeübt. Kinder und Jugendliche lernen, kirchliche Angebote freiwillig zu nutzen.

Im Wesentlichen lässt sich die Zielgruppe der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit in zwei Untergruppen aufteilen:

  1. Alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von Konfession, kulturellem oder gesellschaftlichem Hintergrund, haben die Möglichkeit, allenfalls vorhandene kirchliche ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit zu nutzen.
  2. Die Kinder und Jugendlichen der evangelisch-reformierten Kirche haben darüber hinaus das Recht, kirchliche ausserschulische Aktivitäten zu fordern.

Umsetzung

Sind örtliche Aktivitäten nicht möglich, werden regionale Strukturen und Angebote nötig.

Sofern es möglich ist, sind unterschiedliche Interessen von verschiedenen Kindern und Jugendlichen bei der Planung und Umsetzung von Aktivitäten zu berücksichtigen.

Behinderte Kinder und Jugendliche haben die gleichen Möglichkeiten und Rechte.

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4.    Die Aktivitätsformen richten sich nach den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen sowie nach dem Auftrag der Kirche.

Ich wünsche mir...

Die Kirche geht aktiv auf die Kinder und Jugendlichen zu und setzt sich mit ihren Ideen und Wünschen auseinander. So entstehen vielfältige Aktivitätsformen.

Kirchliche ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit ist einer der vielfältigsten kirchlichen Arbeitsbereiche. Er wandelt sich ständig, da er die oft wechselnden Bedürfnisse rasch aufnimmt, prüft und ihnen mit neuen Formen zu entsprechen versucht - in den tendenziell beharrlichen kirchliche Strukturen kein leichtes Unterfangen.

Kinder- und Jugendarbeit bewegt sich im Spannungsfeld von Bedarf (was wird objektiv benötigt?) und Bedürfnissen (was wird aus der Sicht der Jugendlichen benötigt?).

Kinder und Jugendliche sind mobil. Ihre Lebenswelt richtet sich nach der Attraktivität der Angebote und nach der Offenheit gegenüber ihren Fragen und Anliegen.

Es gibt eine grosse Vielfalt an Formen für Freizeitangebote und Anlaufstellen. Sich in diesem Spannungsfeld zu bewegen und zurechtzufinden, ist für Kinder und Jugendliche schwierig und oft überfordernd. Nicht alle schätzen beispielsweise die Verbindlichkeit einer sich regelmässig treffenden Gruppe, sondern wünschen eher die ungezwungene Begegnung und Freizeitgestaltung. Grössere Treffen, Events und zielgruppengerechte Gottesdienste sind beliebt.

Umsetzung

Die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen lassen sich durch Umfragen, Einzelgespräche und Erproben neuer Formen herausfinden.

Der Bedarf wird mittels Situationsanalyse und Zieldiskussion in der Kirchenvorsteherschaft und – sofern vorhanden – Jugendkommission ermittelt.

Folgende allgemein bekannte Möglichkeiten der Kinder- und Jugendarbeit sind in jeder Kirchgemeinde und der regionalen Zusammenarbeit zu prüfen:

  • offene Arbeit, z.B. Treffpunkte, Cafés, Street-Work
  • Gruppenaktivitäten, z.B. Sonntagsschule, Jungschar, Jugendgruppen
  • Projekte und Anlässe, z.B. Filmabende, Jugend-Begegnungs-Tag, Osternacht, Konfirmandentage
  • Lagerwochen und -wochenenden, Kurse

5.    Eigeninitiative, Mitbestimmung, kreative Mitgestaltung und Verantwortungsbewusstsein werden unterstützt.

Ohne dich läuft nichts!

Eigeninitiative, Mitwirkung und Mitbestimmung sind die effektivsten Formen der Teilnahme an kirchlichen Aktivitäten.

Wird Kinder- und Jugendarbeit von den Zielgruppen mitgestaltet und mitbestimmt, werden diese zu Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement befähigt. Eigeninitiative soll in der Kirchgemeinde willkommen sein und unterstützt werden. Kinder und Jugendliche sind trotz aller gegenteiligen Aussagen zur aktiven Mitbestimmung und Mitwirkung bereit.

Mitwirkung ist ein Lernprozess, der Übung und Lernerfahrungen benötigt. Wesentlich ist, dass Kinder und Jugendliche von Erwachsenen als eigenständige Persönlichkeiten betrachtet und als solche respektiert und gestärkt werden.

Mitwirkungsresultate in eine umsetzungsorientierte Form zu bringen, ist hingegen wegen der dafür benötigten Kenntnisse von Organisation und Abläufen meist Aufgabe der Erwachsenen. Denn Kinder haben selten die Möglichkeit, die Machbarkeit ihrer Vorschläge vorauszusehen.

Die Kirchgemeinden bieten mit ihren Aktivitäten jeweils einen Rahmen an, welcher durch das Mitwirken von Kindern und Jugendlichen ausgestaltet wird.

Umsetzung

Alle kirchlichen Aktivitäten werden immer von den Zielgruppen mitgestaltet und geprägt.

Jede Kirchgemeinde gründet eine Jugendkommission, bestehend aus einem Mitglied der Kirchenvorsteherschaft, mindestens zwei Mitgliedern unter 23 Jahren und Vertreter/innen jeder Sparte der Kinder- und Jugendarbeit.

Wo dies nicht möglich ist, können in die Kirchenvorsteherschaft zwei Mitglieder unter 23 Jahren mit vollem Stimmrecht gewählt werden. Die Arbeitsweisen und Strukturen der Vorsteherschaft sind entsprechend anzupassen.

In Gebieten mit mehrheitlich kleinen Gemeinden wird eine regionale Jugendkommission gegründet.

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6.    Freiwillige Mitarbeiter/innen werden begleitet und gefördert.

Freiwillige vor!

Die Kirchgemeinden ermöglichen Aus- und Weiterbildung und sorgen für systematische Erfassung und Anerkennung der Tätigkeit sowie angemessene Entschädigung der freiwillig Mitarbeitenden.

Die kirchliche Kinder- und Jugendarbeit lebt vom Engagement und der Unterstützung vieler freiwilliger Mitarbeiter/innen. Sie tragen wesentlich zu einer lebendigen Kirche bei.

In der freiwilligen Tätigkeit lernen schon junge Menschen, Verantwortung für die Gemeinschaft zu übernehmen und Zusammenhänge der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit zu erkennen.

Es ist wichtig, Freiwilligen Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und die Beteiligung an Entscheidungsprozessen zuzugestehen.

Umsetzung

Freiwillige Mitarbeiter/innen werden von Fachleuten für ihre Arbeit ausgebildet und entsprechend begleitet.

Kirchgemeinden haben zu prüfen, auf welche Weise freiwillige Mitarbeiter/innen gewonnen, ausgebildet und in ihrer Arbeit unterstützt werden können.

Es gibt Weiterbildungsmöglichkeiten für Pfarrer/innen und Gemeindehelfer/innen, welche deren Kompetenzen in der Gewinnung und Begleitung von Freiwilligen erhöhen.

Die kirchennahen Jugendverbände haben ein grosses Know-how in der Aus- und Weiterbildung von Freiwilligen und bieten dazu eine Reihe von Kursen an. Die Kirchgemeinden können solche Kursbesuche fördern und finanziell unterstützen.

Die Kantonalkirche bietet den Kirchgemeinden aktiv Unterstützung in Fragen der Partizipation und freiwilligen Arbeit an.

7.    Kirchliche Kinder- und Jugendarbeit wird fachlich kompetent durchgeführt.

Know-how ist gefragt!

Verantwortliche haben Fachkenntnisse der ausserschulischen Kinder- oder Jugendarbeit.

Genau wie bei anderen kirchlichen Arbeitsbereichen sind bei der Kinder- und Jugendarbeit spezifische Fachkenntnisse erforderlich. Professionelle Arbeit ist Garantie dafür, dass vereinbarte Ziele wirklich erreicht werden.

Verantwortliche der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit können unterschiedliche Ausbildungen haben. Wichtig sind ausgebildete Kompetenzen in den Bereichen Animation, Pädagogik, Theologie sowie Projektleitung und Verwaltung.

Weiter sind eine reife Persönlichkeit und überdurchschnittliche Beziehungsfähigkeit nötig. Und schliesslich muss man sowohl mit Kindern, Jugendlichen als auch mit Behörden und Fachleuten jederzeit ziel- und situationsgerecht umgehen können.

Entsprechend ausgebildete Fachpersonen mit kirchlichem Hintergrund arbeiten nach fachlichen Kriterien entweder direkt mit Kindern und Jugendlichen oder indirekt mit Freiwilligen. Ihren Begabungen entsprechend eingesetzte Mitarbeiter/innen sind entscheidend für den Erfolg der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Umsetzung

Um die Erwartungen zu klären, wird im Pflichtenheft von Pfarrer/innen und Gemeindehelfer/innen der Anteil an Kinder- und Jugendaktivitäten inhaltlich und mengenmässig festgehalten.

Offene Stellen der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit werden mit fachlich qualifizierten Personen besetzt.

Nicht jede Kirchgemeinde kann sich Angestellte für den Jugendbereich leisten. Regionale Arbeitsstellen liefern nachweisbar gute Ergebnisse – wenn sich die einzelnen Kirchgemeinden für regionale Zusammenarbeit öffnen.

Angestellte Verantwortliche der Kinder- und Jugendarbeit kleiner Gemeinden sind speziell auszubilden und zu fördern.

Die Kantonalkirche führt regelmässig Fachtagungen für Kinder- und Jugendfragen durch.

Die Kantonalkirche entwickelt neue berufsbegleitende Ausbildungswege für angestellte Verantwortliche der Kinder- und Jugendarbeit.

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8.    Die Kirche stellt geeignete Räume und angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung.

Qualität hat ihren Preis!

Eine sinnvolle Diskussion über Räume und Finanzen umfasst den gesamten schulischen und ausserschulischen Bereich. Sie beginnt mit der Formulierung von Zielen und setzt inhaltliche Schwerpunkte.

Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen stellt Räume in jeder Hinsicht bereit: Lebens-, Frei-, Bewegungs-, Spiel-, und Begegnungsräume. Menschen leben und atmen in diesen Räumen. Um diese Räume zu ermöglichen, sind Räume in und um Gebäude sowie finanzielle Mittel nötig.

In den meisten Kirchgemeinden ist das Geld nicht wirklich knapp – es ist bloss eigenartig verteilt. Wer in die Zukunft der Kirche investieren will, soll dies im Kirchgemeindebudget konkretisieren.

Umsetzung

Die Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Räume für Kinder und Jugendliche in kirchlichen Gebäuden müssen vielfältig sein.

Eine sinnvolle Diskussion über Räume und Finanzen umfasst den gesamten Bereich (schulisch und ausserschulisch) der kirchlichen Begleitung von Kindern und Jugendlichen und setzt inhaltliche Schwerpunkte.

Im Kirchgemeindebudget sind feste Budgetposten für die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit aufzustellen, namentlich für Gruppen, Treffpunkte, Projekte und regionale Aktivitäten, aber auch für die Aus- und Weiterbildung, Entschädigung und Spesen freiwilliger Mitarbeiter/innen.

9.    Kirchliche Kinder- und Jugendarbeit sucht und fördert Vernetzung und Zusammenarbeit.

Gemeinsam statt einsam!

Kirchen, Schule, Vereine, Verbände und weitere Institutionen bieten die Chance, wertvolle Synergien nutzen zu können.

Kirchliche Kinder- und Jugendarbeit vernetzt sich mit der Kirchgemeinde und mit bestehenden Angeboten vor Ort (Schule, Vereine, Verbände und weitere Institutionen). So werden gemeinsame Ressourcen und Synergien des Quartiers oder Ortes optimal genutzt und die zunehmende Mobilität der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt.

Die Vernetzung der Fachpersonen in der Kinder- und Jugendarbeit ist Voraussetzung, damit Kinder und Jugendliche eine für sie geeignete Anlaufstelle finden, wo ihre Anliegen und Themen Platz haben und ihre Ideen gefördert werden.

Kirchliche Kinder- und Jugendarbeit geschieht im Rahmen eines Gesamtleitbildes der Region, der Gemeinde oder der Kirchgemeinde.

Umsetzung

Mit den benachbarten Kirchgemeinden werden Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit und gemeinsame Aktivitäten im Kinder- und Jugendbereich geführt.

Vertreter der Jugendverbände Junge Kirche, Cevi und Jugendwerk des Blaues Kreuzes können zu einem Gespräch in die Kirchenvorsteherschaft eingeladen werden, um die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zu erörtern. Diese Verbände können die Kinder- und Jugendarbeit einer Kirchgemeinde teilweise oder ganz übernehmen.

Ausserdem können die verschiedenen Kurs- und Materialangebote der kantonalen Sonntagschulkommission genutzt werden.

Ein regionaler, ökumenischer, umfassender Veranstaltungskalender sowie Adressverzeichnisse aller Schlüsselpersonen aus dem Kinder- und Jugendbereich sind für alle erhältlich.

10.         Freiwillige kirchliche Aktivitäten werden gefördert, obligatorische Angebote und Strukturen reduziert.

Ich will das!

Mehr Freiwilligkeit bedeutet im Vergleich zu heute mehr ausserschulische Aktivitäten und grössere Wahlmöglichkeiten innerhalb obligatorischer Angebote.

Ein Ausblick

Kirchlich-religiöse Begleitung von Kindern und Jugendlichen soll zukünftig stärker in freiwilligen Strukturen, Angeboten und Aktivitäten geschehen. Dies gilt besonders bei älteren Kindern und Jugendlichen.

Obligatorisches schreckt ab. Dies wird bestätigt durch verschiedene Umfragen und Untersuchungen. Weiter gilt: Ein grosser Teil der kirchlichen Angestellten und Verantwortlichen engagiert sich deshalb in der Kirche, weil sie früher selber prägende Erfahrungen in der freiwilligen Kinder- oder Jugendarbeit gemacht haben.

Im Gegensatz zu den obligatorischen Angeboten muss sich die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit auf dem „freien Markt“ behaupten. Die nötigen personellen und finanziellen Aufwendungen sind daher oft hoch.

Umsetzung

Es gibt in jeder Kirchgemeinde oder in der Region nebst dem obligatorischen Angebot noch andere, bedürfnisorientierte Aktivitäten für Kinder und Jugendliche, damit Wahlmöglichkeiten bestehen.

Jedes obligatorische Angebot enthält in sich ebenfalls frei wählbare Elemente.

Es entsteht ein Gesamtkonzept für die gesamte kirchliche Begleitung von Kindern und Jugendlichen.

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Anhang

Erklärung zu: „Die Kirche“

„Kirche“ meint in diesem Leitbild meistens die einzelnen Kirchgemeinden als Organisation, in wenigen Fällen ist die Kantonalkirche gemeint, in einigen Fällen ist „die Kirche“ im theologischen Sinne angesprochen.

Kantonalkirche, Kirchengebäude und kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind meist speziell angesprochen.

Die Umsetzungsphase dauert mindestens bis Ende 2001

Projektgruppe

Die Mitglieder der Projektgruppe stehen den Kirchgemeinden im Kanton St. Gallen für die Umsetzung des Kinder- und Jugendleitbildes zur Verfügung:

  • Patrizia Zürcher, Sozialpädagogin, Bühler
  • Karien Sulser-Kleeli, Arbeitsstelle für Jugendfragen, St. Gallen
  • Maya Knörle, Diakonische Mitarbeiterin, Wil
  • Pfr. Martin Jud, Gommiswald
  • Pfr. Martin Schmidt, Sevelen
  • Paul Baumann-Aerne, Arbeitsstelle für Jugendfragen, St. Gallen; Projektleiter
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