| |
|
|
| |
Die Struktur der Evangelisch-reformierten
Kirche des Kantons St. Gallen |
|
|
- Organigramm der Evang-ref. Kirche des Kantons St.Gallen
|
|
| |
Synode
Die Synode ist in Vertretung der evangelisch-reformierten
Aktivbürgerschaft das oberste Organ der Kantonalkirche.
Synode
Verzeichnis der Abgeordneten in die Synode
(Liste, pdf, unterster Abschnitt)
Präsidium
und Vizepräsidium
Im Geschäftsreglement der
Synode sind Termine der Synoden und Abläufe festgehalten.
|
|
| |
|
|
| |
Büro der Synode
Die Synode bestellt jedes zweite Jahr in der
Sommersession ihr Büro.
Büro
der Synode
Adressen
des Büros
der Synode
|
|
| |
Synodalgruppen
Synodale können sich in Synodalgruppen
zusammenschliessen. Diese haben in der Synode ein Vorschlagsrecht.
Adressen
|
|
|
Vorsynoden
Zur Vorberatung der Sessionen versammeln sich
die Synodalen nach Kirchenbezirken zu Vorsynoden.
Adressen
|
|
| |
Aussprachesynoden
Die Aussprachesynode finden etwa alle zwei
Jahre statt und dienen der Diskussion grundsätzlicher Themen.
Aussprachesynode
Kommission
zur vorbereitung der Aussprachesynode
|
|
| |
Geschäftsprüfungskommission
Die Synode setzt eine Geschäftsprüfungskommission ein,
welche die Arbeit des Kirchenrats und dessen Arbeits- und Dienststellen
prüft.
Adressen
der GPK-Mitglieder
|
|
|
|
|
| |
 |
|
| |
Kirchenrat
Der Kirchenrat besteht aus dem Präsidenten
und sechs weiteren Mitgliedern und bildet die Exekutive.
Kirchenrat
Adressen
des Kirchenrats
|
|
| |
|
|
| |
Arbeitsbereiche
Damit die Kirchgemeinden ihre vielschichtigen
Aufgaben erfüllen können, stellt die Kantonalkirche
durch Arbeits- und Dienststellen Unterstützung und geeignete
Hilfsmittel zur Verfügung.
|
|
| |
Arbeitsbereiche
|
|
|
|
|
| |
 |
|
| |
Pfarrkapitel und kantonales Diakonatskapitel
|
|
| |
Die in einem Kirchenbezirk wohnhaften Pfarrer
bilden das Pfarrkapitel. Die Sozaldiakonisch-Mitarbeitenden bilden
bilden zusammen das kantonale Diakonatskapitel.
Pfarrkapitel und kantonales Diakonatskapitel
behandeln Fragen von theologischem, berufsspezifischem oder kirchlichem
Interesse. Sie können von der Synode, vom Kirchenrat oder von
der Kirchenbezirkstagung zur Begutachtung solcher Fragen eingeladen
werden oder auch von sich aus diesen Instanzen seine Auffassung
unterbreiten.
|
|
| |
|
|
| |
|
|
| |
|
|
|
 |
|
| |
Dekanate
|
|
| |
Für jeden Kirchenbezirk werden aus der
im Gemeindedienst stehenden Pfarrerschaft ein Dekan und ein Stellvertreter
gewählt.
Der Dekan vertritt die Kantonalkirche in den
durch den Kirchenrat be-zeichneten Fällen. Er steht den Kirchgemeinden
in allen Fragen des kirchlichen Lebens, insbesondere hinsichtlich
der Ausübung des Pfarramtes, als Berater zur Verfügung.
Er vermittelt bei Meinungsver-schiedenheiten und Spannungen zwischen
Kirchenvorsteherschaft und Pfarrer sowie zwischen Kirch-gemeinden.
Er steht den Pfarrern als Seelsorger zur Seite.
|
|
| |
|
|
| |
|
|
| |
|
|
| |
|
|