Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen
 
     
  Die Struktur der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen  
  • Organigramm der Evang-ref. Kirche des Kantons St.Gallen
 
 

Synode

Die Synode ist in Vertretung der evangelisch-reformierten Aktivbürgerschaft das oberste Organ der Kantonalkirche.

Synode
Verzeichnis der Abgeordneten in die Synode (Liste, pdf, unterster Abschnitt)
Präsidium und Vizepräsidium
Im Geschäftsreglement der Synode sind Termine der Synoden und Abläufe festgehalten.

 
     
 

Büro der Synode

Die Synode bestellt jedes zweite Jahr in der Sommersession ihr Büro.
Büro der Synode
Adressen des Büros der Synode

 
 

Synodalgruppen

Synodale können sich in Synodalgruppen zusammenschliessen. Diese haben in der Synode ein Vorschlagsrecht.
Adressen

 

Vorsynoden

Zur Vorberatung der Sessionen versammeln sich die Synodalen nach Kirchenbezirken zu Vorsynoden.
Adressen

 
 

Aussprachesynoden

Die Aussprachesynode finden etwa alle zwei Jahre statt und dienen der Diskussion grundsätzlicher Themen.
Aussprachesynode
Kommission zur vorbereitung der Aussprachesynode

 
 

Geschäftsprüfungskommission

Die Synode setzt eine Geschäftsprüfungskommission ein, welche die Arbeit des Kirchenrats und dessen Arbeits- und Dienststellen prüft.
Adressen der GPK-Mitglieder

 
   
   
 

Kirchenrat

Der Kirchenrat besteht aus dem Präsidenten und sechs weiteren Mitgliedern und bildet die Exekutive.

Kirchenrat
Adressen des Kirchenrats

 
     
 

Arbeitsbereiche

Damit die Kirchgemeinden ihre vielschichtigen Aufgaben erfüllen können, stellt die Kantonalkirche durch Arbeits- und Dienststellen Unterstützung und geeignete Hilfsmittel zur Verfügung.

 
 

Arbeitsbereiche

 
   
   
  Pfarrkapitel und kantonales Diakonatskapitel
 
 

Die in einem Kirchenbezirk wohnhaften Pfarrer bilden das Pfarrkapitel. Die Sozaldiakonisch-Mitarbeitenden bilden bilden zusammen das kantonale Diakonatskapitel.

Pfarrkapitel und kantonales Diakonatskapitel behandeln Fragen von theologischem, berufsspezifischem oder kirchlichem Interesse. Sie können von der Synode, vom Kirchenrat oder von der Kirchenbezirkstagung zur Begutachtung solcher Fragen eingeladen werden oder auch von sich aus diesen Instanzen seine Auffassung unterbreiten.

 
 

 
   
     
 
  Dekanate
 
 

Für jeden Kirchenbezirk werden aus der im Gemeindedienst stehenden Pfarrerschaft ein Dekan und ein Stellvertreter gewählt.

Der Dekan vertritt die Kantonalkirche in den durch den Kirchenrat be-zeichneten Fällen. Er steht den Kirchgemeinden in allen Fragen des kirchlichen Lebens, insbesondere hinsichtlich der Ausübung des Pfarramtes, als Berater zur Verfügung. Er vermittelt bei Meinungsver-schiedenheiten und Spannungen zwischen Kirchenvorsteherschaft und Pfarrer sowie zwischen Kirch-gemeinden. Er steht den Pfarrern als Seelsorger zur Seite.

 
     
   
     
     
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