Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten
Kirche des Kantons St. Gallen
Der Kirchenrat besteht aus dem Präsidenten
und sechs weiteren Mitgliedern und bildet die Exekutive.
Die sieben Mitglieder werden von der Synode gewählt.
Die Mitglieder arbeiten nebenamtlich, lediglich der Kirchenratspräsident
bekleidet ein Vollamt.
Wählbar sind alle evangelisch-reformierten Aktivbürger.
Der Kirchenrat konstituiert sich selbst. Der Kirchenrat gibt sich
ein Geschäftsreglement. Der Kirchenrat leitet die Kantonalkirche,
vollzieht die Gesetze und Beschlüsse der Synode und vertritt
die Kantonalkirche nach aussen.
Die finanziellen Kompetenzen des Kirchenrates werden
in der Kirchenordnung festgesetzt. Der Kirchenrat ist für seine
Amtsführung der Synode gegenüber verantwortlich.
Damit die Kirchgemeinden ihre vielschichtigen Aufgaben
erfüllen können, stellt die Kantonalkirche geeignete Hilfsmittel
zur Verfügung. Bitte nehmen Sie mit unseren Arbeits- und Dienststellen
Kontakt auf. Sie beraten Sie gerne bei Ihren Anliegen.