Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen
 
   
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Andreas Ackermann
Der Kirchenrat 2012 im Bild (25.01.2012)

Andreas Ackermann
Wartensee-Erlös zurück an die Gemeinden (05.12.2011)

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Saxo-Bank zieht sich zurück (23.11.2011)

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Wartensee-Erlös für innovative Projekte (21.11.2011)

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Bei einem Nein droht Überbauung (14.11.2011)

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Religionsunterricht gehört zur Schule (07.11.2011)

 
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Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen

Der Kirchenrat besteht aus dem Präsidenten und sechs weiteren Mitgliedern und bildet die Exekutive.

Die sieben Mitglieder werden von der Synode gewählt. Die Mitglieder arbeiten nebenamtlich, lediglich der Kirchenratspräsident bekleidet ein Vollamt.

Wählbar sind alle evangelisch-reformierten Aktivbürger. Der Kirchenrat konstituiert sich selbst. Der Kirchenrat gibt sich ein Geschäftsreglement. Der Kirchenrat leitet die Kantonalkirche, vollzieht die Gesetze und Beschlüsse der Synode und vertritt die Kantonalkirche nach aussen.

Die finanziellen Kompetenzen des Kirchenrates werden in der Kirchenordnung festgesetzt. Der Kirchenrat ist für seine Amtsführung der Synode gegenüber verantwortlich.

Damit die Kirchgemeinden ihre vielschichtigen Aufgaben erfüllen können, stellt die Kantonalkirche geeignete Hilfsmittel zur Verfügung. Bitte nehmen Sie mit unseren Arbeits- und Dienststellen Kontakt auf. Sie beraten Sie gerne bei Ihren Anliegen.

 
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