Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen
 
     
  "Starthilfe"der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen  
  Projektgruppen der evangelisch-reformierten Kinder- und Jugendarbeit und Jugendhilfe der Kirchgemeinden sowie Jugendverbände im Kanton St. Gallen können finanzielle Starthilfe beantragen für Projekte von der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen. Damit soll in den Kirchgemeinden und Verbänden für die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit ein Klima der Ideen und des Aufbruchs gefördert werden.
 
 
  Rahmen
Unterstützt werden können Projekte im Bereich der Aus- und Weiterbildung, der Begegnung, der Prävention, etc., wenn:
  • es die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit betrifft.
  • eine regionale Bedeutung und Abstützung sichtbar vorhanden ist.
  • keine kommerziellen Interessen damit verbunden sind.
  • Jedes Projekt wird im Sinn der Starthilfe nur das erste Mal unterstützt.
 
  Beispiele
Unterstützt werden könnten z.B.:
  • das Jugendmeeting in A, das von den Jugendgruppen der Gemeinden B, C und D organisiert und durchgeführt wird.
  • das Lager der drei Kirchgemeinden E, F, und G.
  • das Arbeitslosenprojekt für Jugendliche der Kirchgemeinden H, J und K.
  • das CD-Projekt des regionalen Ten Sings in L.
 
 

Eingabe
Die Eingabe muss enthalten:

  • Detaillierte Projektbeschreibung (Inhalt, Ziele, Programm, Ablauf, Projekt-Zeitplan)
  • Trägerschaft/Veranstalter sowie Kontaktperson mit Adresse
  • Budget mit Einnahmen (Eigenfinanzierung, angefragte Sponsoren und Träger, Ausgaben)
  • angefragte Summe
  • Auszahlungsadresse und Einzahlungsschein
 
   
     
   
     
© Alle Bilder und Texte sind Eigentum der
Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen, Schweiz