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"Starthilfe"der evangelisch-reformierten
Kirche des Kantons St.Gallen
Projektgruppen der evangelisch-reformierten Kinder- und Jugendarbeit
und Jugendhilfe der Kirchgemeinden sowie Jugendverbände im Kanton
St. Gallen können finanzielle Starthilfe beantragen für
Projekte von der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen.
Damit soll in den Kirchgemeinden und Verbänden für die ausserschulische
Kinder- und Jugendarbeit ein Klima der Ideen und des Aufbruchs gefördert
werden.
Rahmen
Unterstützt werden können Projekte im Bereich der Aus- und
Weiterbildung, der Begegnung, der Prävention, etc., wenn:
es die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit
betrifft.
eine regionale Bedeutung und Abstützung sichtbar
vorhanden ist.
keine kommerziellen Interessen damit verbunden
sind.
Jedes Projekt wird im Sinn der Starthilfe nur
das erste Mal unterstützt.
Beispiele
Unterstützt werden könnten z.B.:
das Jugendmeeting in A, das von den Jugendgruppen
der Gemeinden B, C und D organisiert und durchgeführt wird.
das Lager der drei Kirchgemeinden E, F, und G.
das Arbeitslosenprojekt für Jugendliche der
Kirchgemeinden H, J und K.