Zur Sommersession vom 30. Juni 2003 war die Synode in der kleinsten
St. Galler Kirchgemeinde Krinau zu Gast. Der Synodalgottesdienst
wurde von Pfr. Andreas Nufer, Tablat St. Gallen, und weiteren Personen
in Wort und Musik eindrücklich gestaltet. Die Verhandlungen
fanden in einem Festzelt statt.
Als Vizedekan des Kirchenbezirks St. Gallen ist Pfr. Carl Boetschi,
Tablat St. Gallen, zurückgetreten, weil er als Beauftragter
für Pastorales in den Dienst der Kantonalkirche tritt. Die
Wahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers musste mangels Vorschlägen
indessen auf die Wintersynode 2003 vertagt werden.
Als neue Abgeordnete in den Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund
[SEK] bestimmte das Kirchenparlament Christina Graf-Lehmann, Rebstein.
Sie ersetzt Pfarrerin Ilse Gäumann, Eichberg.
In die Redaktions- und Verlagskommission für die Herausgabe
des Kirchenboten wurde Alfred Ritz, Altstätten für den
Rest der Amtsdauer 2002 – 2006 gewählt. Ein weiterer,
nach dem Rücktritt von Cyril Schmitt, Schmerikon, frei gewordener
Kommissionssitz bleibt bis zur Wintersynode 2003 vakant
Der Amtsbericht 2002 des Kirchenrates wurde entgegengenommen.
Die Jahresrechnungen 2002 sind genehmigt worden.
Die Anträge des Kirchenrates zum Studienurlaub der Pfarrerinnen
und Pfarrer bzw. der Sozial Diakonisch Mitarbeitenden und damit
verbundene Änderungen von Artikel 130 der Kirchenordnung und
Artikel 41 Absatz 1 des Reglements für den Dienst der Gemeindehelferinnen
und Gemeindehelfer fanden in 2. Lesung Zustimmung.
Die Anträge des Kirchenrates zur Wählbarkeit und damit
verbundene Ergänzung des Reglements für den Dienst der
Katechetinnen und Katecheten wurden in 2. Lesung gebilligt.
Dem Antrag des Kirchenrates, die Evangelisch-reformierte Kirche
des Kantons St. Gallen möge dem revidierten „Konkordat
betreffend die gemeinsame Ausbildung der evangelisch-reformierten
Pfarrerinnen und Pfarrer und ihre Zulassung zum Kirchendienst“ vom
28. November 2002 beitreten, wurde entsprochen. Mit dessen Inkrafttreten – voraussichtlich
am 1. Januar 2004 – erlischt die Mitgliedschaft im Konkordat
vom 6. März 1967.
Für die Fassadenrenovation der Liegenschaft Oberer Graben
31 in St. Gallen (Amtssitz der Kantonalkirche) wurde dem Kirchenrat
ein Kredit von 150'000 Franken gewährt. Hingegen wurde die
Vorlage für eine Neugestaltung des Vorgartens der gleichen
Liegenschaft an die Exekutive zurückgewiesen. Ausschlaggebend
war vorab die Kritik, der Eingangsbereich sei zu wenig behindertengerecht
ausgestaltet.
Die Bettagskollekte 2003 ist zugunsten der Arbeit der Dargebotenen
Hand bestimmt worden. Die Zwinglikollekte am Neujahr 2004 wurde
dem Blauen Kreuz St. Gallen/Appenzell für das Projekt „Gesprächsgruppen
für Menschen mit Alkoholproblemen und für Angehörige“ zugesprochen.
Die Interpellation von Edith Späti, St. Gallen, „Für
eine menschliche Asylpolitik“ wurde vom Kirchenrat beantwortet.
Von Berichten über den Stand der hängigen Motionen und
die ordentliche Abgeordnetenversammlung (AV) des Schweizerischen
Evangelischen Kirchenbundes (SEK) nahm die Synode Kenntnis.
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