Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen
 
     
  Sommersynode 2003  
  Sommersession der Evangelisch-reformierten Synode des Kantons St. Gallen
 
 
 

Zur Sommersession vom 30. Juni 2003 war die Synode in der kleinsten St. Galler Kirchgemeinde Krinau zu Gast. Der Synodalgottesdienst wurde von Pfr. Andreas Nufer, Tablat St. Gallen, und weiteren Personen in Wort und Musik eindrücklich gestaltet. Die Verhandlungen fanden in einem Festzelt statt.

Als Vizedekan des Kirchenbezirks St. Gallen ist Pfr. Carl Boetschi, Tablat St. Gallen, zurückgetreten, weil er als Beauftragter für Pastorales in den Dienst der Kantonalkirche tritt. Die Wahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers musste mangels Vorschlägen indessen auf die Wintersynode 2003 vertagt werden.

Als neue Abgeordnete in den Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund [SEK] bestimmte das Kirchenparlament Christina Graf-Lehmann, Rebstein. Sie ersetzt Pfarrerin Ilse Gäumann, Eichberg.

In die Redaktions- und Verlagskommission für die Herausgabe des Kirchenboten wurde Alfred Ritz, Altstätten für den Rest der Amtsdauer 2002 – 2006 gewählt. Ein weiterer, nach dem Rücktritt von Cyril Schmitt, Schmerikon, frei gewordener Kommissionssitz bleibt bis zur Wintersynode 2003 vakant

Der Amtsbericht 2002 des Kirchenrates wurde entgegengenommen. Die Jahresrechnungen 2002 sind genehmigt worden.

Die Anträge des Kirchenrates zum Studienurlaub der Pfarrerinnen und Pfarrer bzw. der Sozial Diakonisch Mitarbeitenden und damit verbundene Änderungen von Artikel 130 der Kirchenordnung und Artikel 41 Absatz 1 des Reglements für den Dienst der Gemeindehelferinnen und Gemeindehelfer fanden in 2. Lesung Zustimmung.

Die Anträge des Kirchenrates zur Wählbarkeit und damit verbundene Ergänzung des Reglements für den Dienst der Katechetinnen und Katecheten wurden in 2. Lesung gebilligt.

Dem Antrag des Kirchenrates, die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen möge dem revidierten „Konkordat betreffend die gemeinsame Ausbildung der evangelisch-reformierten Pfarrerinnen und Pfarrer und ihre Zulassung zum Kirchendienst“ vom 28. November 2002 beitreten, wurde entsprochen. Mit dessen Inkrafttreten – voraussichtlich am 1. Januar 2004 – erlischt die Mitgliedschaft im Konkordat vom 6. März 1967.

Für die Fassadenrenovation der Liegenschaft Oberer Graben 31 in St. Gallen (Amtssitz der Kantonalkirche) wurde dem Kirchenrat ein Kredit von 150'000 Franken gewährt. Hingegen wurde die Vorlage für eine Neugestaltung des Vorgartens der gleichen Liegenschaft an die Exekutive zurückgewiesen. Ausschlaggebend war vorab die Kritik, der Eingangsbereich sei zu wenig behindertengerecht ausgestaltet.

Die Bettagskollekte 2003 ist zugunsten der Arbeit der Dargebotenen Hand bestimmt worden. Die Zwinglikollekte am Neujahr 2004 wurde dem Blauen Kreuz St. Gallen/Appenzell für das Projekt „Gesprächsgruppen für Menschen mit Alkoholproblemen und für Angehörige“ zugesprochen.

Die Interpellation von Edith Späti, St. Gallen, „Für eine menschliche Asylpolitik“ wurde vom Kirchenrat beantwortet.

Von Berichten über den Stand der hängigen Motionen und die ordentliche Abgeordnetenversammlung (AV) des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) nahm die Synode Kenntnis.

 
     
  St. Gallen, 1. Juli 2003 Markus Bernet, 1. Sekretär der Synode  
     
   
     
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