Evangelisch-reformierte
Kirche des Kantons St. Gallen
User heute: 392 Seit 2.4.06: 1015466 User online: 10 Statistik
Neueintritt oder Wiedereintritt in die
Kirche
Was ist zu tun, wenn Sie in die Evang.-ref.
Kirche eintreten möchten?
Eintritte werden gemäss Art. 23 der Kirchenordnung
der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen folgendermassen
geregelt:
"Wer nicht
der evangelisch-reformierten Kirche angehört und ihr beitreten
möchte, wendet sich zu einem vorbereitenden Gespräch an
den Pfarrer seiner Wohngemeinde. Dasselbe gilt für Wiedereintritte.
Über die Aufnahme entscheidet die Kirchenvorsteherschaft. Die
Aufnahme erfolgt durch einen Pfarrer in Gegenwart von Kirchenvorstehern."