Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen
 
   
  Neueintritt oder Wiedereintritt in die Kirche

Was ist zu tun, wenn Sie in die Evang.-ref. Kirche eintreten möchten?

Eintritte werden gemäss Art. 23 der Kirchenordnung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen folgendermassen geregelt:

"Wer nicht der evangelisch-reformierten Kirche angehört und ihr beitreten möchte, wendet sich zu einem vorbereitenden Gespräch an den Pfarrer seiner Wohngemeinde. Dasselbe gilt für Wiedereintritte. Über die Aufnahme entscheidet die Kirchenvorsteherschaft. Die Aufnahme erfolgt durch einen Pfarrer in Gegenwart von Kirchenvorstehern."

 

 
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