Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen
 
   
Behörden, Beauftragte und Ressortbeschriebe
 
 
  In der Kirche gibt es eine Anzahl Behörden und Beauftragungen, welche die anstehenden Aufgaben zu lösen haben.  
     
 

Beauftragte bestimmen
Um die Zusammenarbeit zwischen den Kirchgemeinden und der Kantonalkirche zu vereinfachen, bitten der Kirchenrat die Kirchenvorsteherschaften, nach Gesamterneuerungswahlen und bei allfälligen Änderungen in der Kirchenvorsteherschaft jeweils für die Bestimmung der Beauftragten besorgt zu sein.

Für die Arbeitsstellen der Kantonalkirche sind diese Beauftragten wichtige Ansprechpartner. Es hat sich gezeigt, dass der direkte Kontakt sich auf die Zusammenarbeit zwischen den Kirchgemeinden und der Kantonalkirche sehr positiv auswirkt.

Beauftragt wofür? Und was sind Möglichkeiten und Aufgaben?
Hier die jeweiligen Beauftragungen mit einem Vorschlag für eine Beschreibung des Ressorts innerhalb der Kirchenvorsteherschaft:

Die in den Ressortbeschrieben aufgeführten Arbeitsstellen sind für Einführungen, Weiterbildungen und regelmässige Kontakttreffen verantwortlich. Die AkEB organisiert allgemeine Einführungen für Synodale und Kirchenvorsteherschaftsmitglieder.

Wer wird beauftragt?
In der Regel werden Mitglieder der Kirchenvorsteherschaft für diese Aufgaben bestimmt. Es kommen aber auch andere Personen dafür in Frage, welche mit dem betreffenden Sachgebiet vertraut sind und eine gute Verbindung zur Kirchenvorsteherschaft haben.

Danke!
Wir danken den Vorsteherschaften für die Aufmerksamkeit, die sie diesem wichtigen Anliegen schenken, und bitten darum, die beauftragten Personen direkt nach den Gesamterneuerungswahlen und nach jeder Änderung der Kirchenratskanzlei zu melden.

Fax: 071 227 05 09
E-Mail: kanzlei@ref-sg.ch
 

 
     
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