| Beauftragte
bestimmen
Um die Zusammenarbeit zwischen den Kirchgemeinden
und der Kantonalkirche zu vereinfachen, bitten der Kirchenrat die
Kirchenvorsteherschaften, nach Gesamterneuerungswahlen und bei allfälligen
Änderungen in der Kirchenvorsteherschaft jeweils für die
Bestimmung der Beauftragten besorgt zu sein.
Für die Arbeitsstellen der Kantonalkirche
sind diese Beauftragten wichtige Ansprechpartner. Es hat
sich gezeigt, dass der direkte Kontakt sich auf die Zusammenarbeit
zwischen den Kirchgemeinden und der Kantonalkirche sehr positiv
auswirkt.
Beauftragt wofür? Und was sind Möglichkeiten
und Aufgaben?
Hier die jeweiligen Beauftragungen mit einem Vorschlag für
eine Beschreibung des Ressorts innerhalb der Kirchenvorsteherschaft:
Die in den Ressortbeschrieben aufgeführten Arbeitsstellen
sind für Einführungen, Weiterbildungen und regelmässige
Kontakttreffen verantwortlich. Die AkEB organisiert allgemeine
Einführungen für Synodale und Kirchenvorsteherschaftsmitglieder.
Wer wird beauftragt?
In der Regel werden Mitglieder der Kirchenvorsteherschaft
für diese Aufgaben bestimmt. Es kommen aber auch andere Personen
dafür in Frage, welche mit dem betreffenden Sachgebiet vertraut
sind und eine gute Verbindung zur Kirchenvorsteherschaft haben.
Danke!
Wir danken den Vorsteherschaften für die
Aufmerksamkeit, die sie diesem wichtigen Anliegen schenken, und
bitten darum, die beauftragten Personen direkt nach den Gesamterneuerungswahlen
und nach jeder Änderung der Kirchenratskanzlei zu melden.
Fax: 071 227 05 09
E-Mail:
kanzlei@ref-sg.ch
|